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  • Rechtsvorschriften auf lokaler Ebene

    Rechtsvorschriften auf lokaler Ebene

    Landesgesetz vom 21. Juni 2021, Nr. 4

    Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz.

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    Landesgesetz vom 9. Dezember 2021, Nr. 13 

    Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern.

    Dieses Gesetz enthält Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern.

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    LR-Beschluss vom 29. Dezember 2023, Nr. 1165

    Der Beschluss sieht die Ticketbefreiung für Gewaltopfer vor.

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    LR-Beschluss vom 12. Dezember 2023, Nr. 1100

    Der Beschluss enthält die Richtlinien für den Zugang zum Solidaritätsbeitrag für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind, im Sinne des Landesgesetzes Nr. 13/2021.

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    Einvernehmensprotokoll über den Solidaritätsbeitrag

    Einvernehmensprotokoll abgeschlossen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer betreffend den Solidaritätsbeitrag für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind.

    Liste der Anwälte

  • Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

    Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

    Di.Re „Frauen im Netzwerk gegen Gewalt“

    Die am 29. September 2008 gegründete nationale Vereinigung D.i.Re „Frauen im Netzwerk gegen Gewalt“ ist die erste italienische Vereinigung auf nationaler Ebene, der Frauenverbände und Organisationen angehören, die nicht-institutionelle Anti-Gewalt-Zentren und Frauenhäuser betreiben. Ihr Ziel ist es, das Problem der männlichen Gewalt gegen Frauen aus der Perspektive der Geschlechterdifferenz zu betrachten und die Wurzeln dieser Gewalt im Machtgefälle zwischen Männern und Frauen in verschiedenen sozialen Bereichen zu suchen. 

    Richtlinie zum Schutz der Kindheit und Jugend

    Am 15.04.2023 ist die „ Richtlinie zum Schutz der Kindheit und Jugend” (Policy per la tutela dell´infanzia e adolescenza) in Kraft getreten.

    Ziel es ist, ‘das Wohlergehen und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen zu sichern, zu fördern und zu gewährleisten, mit besonderem Augenmerk auf die Verhinderung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Bei allen von D.i.Re durchgeführten Aktivitäten werden Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung von Minderjährigen unter 18 Jahren ergriffen, mit denen die Vereinigung in Kontakt kommt, und zwar im Rahmen der Entwicklung von Projekten, die folgende Bereiche betreffen können: Prävention in Schulen, Forschung, Planung von Maßnahmen für Minderjährige auf EU- und nationaler Ebene.’

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    Gesamtstaatliche Strategie für die Geschlechtergleichstellung

    Es handelt sich um den ersten diesbezüglichen strategischen Plan in der Geschichte Italiens, der dem Land eine klare Aussicht und einschlägige Verfahren zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Chancengleichheit aufzeigen sowie ein System integrierter politischer Maßnahmen umreißen soll, in dem konkrete, genau definierte und überprüfbare Initiativen ins Leben gerufen werden.

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    ILO-Übereinkommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung (Internationale Arbeitsorganisation)

    Ziel dieses Übereinkommens ist die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Abkommen ist am 29. Oktober 2022 in Kraft getreten.

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    Nationaler Strategieplan gegen männliche Gewalt an Frauen

    Ziel des „Nationalen Strategieplans zur Bekämpfung der Gewalt von Männern gegen Frauen 2021-2023“ ist es, dem staatlichen Handeln unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte der Gewalt weitere Impulse zum Schutz der Frauen zu geben: Prävention, Opferschutz, Maßnahmen gegen und Bestrafung von gewaltausübenden Männern, Schulung und Aufklärung der Fachkräfte und der Bevölkerung, Schutz von Migrantinnen und Opfern von Mehrfachdiskriminierung, Eigenständigkeit in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft und Wohnen sowie die Schaffung von ausschließlich Frauen vorbehaltenen Orten.

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    Gesetzesdekret vom 14. August 2013, Nr. 93

    Dieses Dekret enthält dringende Bestimmungen über die Sicherheit und die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt.

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    Gesetz vom 19. Juli 2019, Nr. 69

    Änderungen des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung und anderer Bestimmungen zum Schutz der Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

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    Dekret vom 22. Januar 2025

    Regelung der Kriterien und Verfahren für die Anerkennung und Akkreditierung von Einrichtungen und Vereinigungen, die berechtigt sind, Rehabilitationsmaßnahmen für Täter von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu organisieren.

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    GESETZ vom 19. Juli 2019, Nr. 69

    Am 7. März 2025 wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung des Straftatbestands Feminizid in das italienische Rechtssystem vorsieht. Als solcher wird künftig das Verbrechen eingestuft, bei dem jemand eine Frau aus Gründen der Diskriminierung, des Geschlechterhasses oder zur Verhinderung der Ausübung ihrer Rechte und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit tötet.

    Der neue Straftatbestand des Feminizids wird – aufgrund der dringlichen kriminologischen Relevanz des Phänomensund der besonderen Struktur des Delikts – mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

    Zu den weiteren im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen gehören:

    • die Einführung von Einschränkungen beim Zugang zu gesetzlichen Vergünstigungen für Häftlinge, die wegen Straftaten im Rahmen des „Codice Rosso“ (Dringlichkeitsverfahren bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt) verurteilt wurden,
    • die gesetzliche Vermutung, dass Hausarrest bei der Wahl von Haftmaßnahmen als angemessen gilt,
    • das Recht von Angehörigen der Opfer auf Information – auf deren Antrag – im Falle von Flucht, Haftentlassung, Aufhebung oder Änderung von Maßnahmen gegenüber dem Beschuldigten oder Verurteilten.

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  • Rechtsvorschriften auf internationaler und europäischer Ebene

    Rechtsvorschriften auf internationaler und europäischer Ebene

    Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

    Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene richtet sich an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas, die aufgefordert werden, die Charta zu unterzeichnen, sich öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta eingegangenen Verpflichtungen in ihrem Gebiet umzusetzen.


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    Istanbul- Konvention

    Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

    Im Sinne des Übereinkommens wird der Begriff «Gewalt gegen Frauen» als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden.

    Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhüten und ihre Rechte zu stärken.

    Sie beabsichtigen außerdem, umfassende Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung von Gewalttaten und zur Erreichung eines wirksamen Schutzes vor Gewalt zu ergreifen.

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    Richtlinie (EU) 2024/1385 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024

    Ziel dieser Richtlinie ist es, einen umfassenden Rahmen für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten Union zu schaffen. 

    Am 13. Juni 2024 sind die ersten EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten. Durch diese Rechtsvorschriften wird die körperliche, psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU, die sowohl offline als auch online ausgeübt wird, als Verbrechen anerkannt. Außerdem tragen sie dazu bei, den Zugang der Opfer zur Justiz zu verbessern. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie in ihre Gesetzgebung zu übernehmen.


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  • Gesetzgebung

    Gesetzgebung

    Dieser Teil befasst sich mit den Rechtsvorschriften auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sowie zur Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

  • Der Kreislauf der Gewalt

    Der Kreislauf der Gewalt

    Der Zyklus der Gewalt ist zu verstehen als: „der fortschreitende und ruinöse Strudel, in dem die Frau von der kontinuierlichen, systematischen und daher zyklischen Gewalt ihres Partners verschlungen wird“ (L. Walker, 1979).

    Das Phänomen der Gewalt ist zyklisch und entwickelt sich in drei verschiedenen Phasen:

     1. Spannungsaufbau

    Die Frau spürt die zunehmende Spannung und versucht, eine Eskalation zu vermeiden, den Mann zu beschwichtigen und die Spannung abzubauen, um ihren Partner davon abzuhalten, gewalttätig zu werden. Der Mann lebt die Gewalt nicht direkt aus, sondern kommuniziert sie durch Mimik, unfreundliches Verhalten und wütendes Schweigen.

    2. Gewaltausbruch

    Der Mann lässt der Gewalt freien Lauf. Es kommt nicht immer zu körperlicher Aggression: Der Täter kann die Gewalt auch mit Beleidigungen, Drohungen und dem gewaltsamen Zerbrechen von Gegenständen ausleben. Im Allgemeinen ist die körperliche Gewalt allmählich: In den ersten Episoden kommt es zu Schubsereien, Armverdrehungen, dann zu Ohrfeigen, Schlägen und Tritten und/oder zum Einsatz von gefährlichen Gegenständen und Waffen. In dieser Phase kann der Mann, um seine Macht zu unterstreichen, auch sexuelle Gewalt ausüben.

    3. Flitterwoche

    Der Mann entschuldigt sich und ist aufmerksam und fürsorglich. Geschenke, Versprechen, eine Therapie zu machen und „alles zu tun, um sich zu ändern“, sind häufig. Auch Selbstmorddrohungen sind häufig. Dann kommt es zu Schuldzuweisungen: Der Mann führt die Ursache für sein Verhalten auf äußere Gründe zurück, z. B. die Arbeit, eine kritische wirtschaftliche Situation, aber vor allem beschuldigt er die Frau, ihn provoziert oder Handlungen vorgenommen zu haben, die seine Aggression rechtfertigen. 

    Wenn sich die Gewalt verfestigt hat, wiederholt sich der Kreislauf in immer kürzeren Zeitabständen, wie in einer Spirale, und er nimmt an Intensität zu.

    Mit der Zeit werden die Flitterwochen immer kürzer und die ersten beiden Phasen häufiger, mit zunehmend schwerwiegenden Folgen für die Frau. Wenn der zyklische Prozess nicht unterbrochen wird, kann das Leben der Frau gefährdet sein.

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  • Waisenkinder von Femiziden

    Waisenkinder von Femiziden

    Was manche Femizide noch tragischer macht, ist die Tatsache, dass der Täter nicht nur der Ehemann oder Partner des Opfers ist, sondern auch der Vater ihrer Kinder. Diese werden so zu Waisen, die einer besonders grausamen Realität ausgesetzt sind: Ihre Mutter ist tot und ihr Vater ist des Mordes beschuldigt.

    Wie definiert man Waisen von Femiziden?

    Bei den Waisen von Femiziden handelt es sich um Jungen und Mädchen, die – manchmal jahrelang – die Gewalt ihres Vaters gegen ihre Mutter miterlebt haben und unter den Folgen leiden, die dieser Umstand auf ihre eigene emotionale, beziehungsmäßige und kognitive Entwicklung hat.

    Was sieht das Gesetz in diesen Fällen vor?

    Das italienische Gesetz sieht vor, dass Waisen von Femiziden Zugang zum Fonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Gesetz Nr. 122/2016) haben, der wirtschaftliche Unterstützung für die Pflegefamilien sowie Stipendien und Programme für den Einstieg in die Arbeitswelt für die Waisenkinder bereitstellt. Diese können auch kostenlose medizinische und psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen.

    Diese Maßnahmen sind durch die Notwendigkeit begründet, den Waisen und den Familien, denen sie anvertraut sind, zu helfen, die erlittene Gewalt zu verarbeiten und so weit wie möglich zu einem normalen Leben zurückzukehren.

    In diesem Sinne besteht auch die Möglichkeit, dass die Kinder des Täters den Nachnamen ihrer Mutter annehmen, sowie die Aussetzung der Zahlung der Hinterbliebenenrente des Opfers an den Täter, die stattdessen in vollem Umfang an ihre verwaisten Kinder ausgezahlt wird.

  • Femizid

    Femizid

    Was ist ein Femizid?

    Femizid ist die extreme Form der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen und betrifft alle Fälle von vorsätzlicher oder unfreiwilliger Tötung, bei denen eine Frau von einem Mann aus geschlechtsspezifischen Gründen getötet wird: eine Frau wird getötet, weil sie eine Frau ist.

    Femizid stellt die Spitze des Eisbergs der geschlechtsspezifischen Gewalt dar; die Tötung einer Frau ist oft der Höhepunkt einer über einen langen Zeitraum ausgeübten Gewalt (UNODC, 2019).

  • Gewalt am Arbeitsplatz

    Gewalt am Arbeitsplatz

    Was versteht man unter Gewalt am Arbeitsplatz?

    Laut Definition des Kodexes der Gleichbehandlung („Codice delle pari opportunità“, gesetzesvertretende Dekret Nr. 198/2006) wird unter einer sexueller Belästigung jegliches Verhalten verstanden, das einen sexuellen Hintergrund oder auf der Geschlechtszugehörigkeit basiert, das unerwünscht ist und die Würde einer Person verletzt.

    Was gehört zu dieser Form von Gewalt?

    Dazu gehört ein weites Spektrum von Belästigungen und unerwünschten Verhaltensweisen, die aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit begangen werden, mit dem Ziel oder der Wirkung, die Würde einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu verletzen und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Klima zu schaffen.

    Was tun, wenn man Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird?

    Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Oftmals melden sich Betroffene aus Scham oder Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes erst spät. Für eine frühzeitige Intervention ist es wichtig, dass sich Opfer frühzeitig professionelle Beratung bei der Gleichstellungsrätin oder einer Gewerkschaft holen.
    Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den oder die Täter, hat auch der Arbeitgeber gesetzliche Verpflichtungen, (sexueller) Gewalt vorzubeugen bzw. eine sofortige Intervention zu tätigen (Artikel 2049 und Artikel 2087 Zivilgesetzkodex).

    Mobbing

    Leymann beschreibt Mobbing „als negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen“ (Leymann 1993a, S. 21 in: Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann).

    Im Landesgesetz Nr. 4 vom 21. Juni 2021 wird Mobbing definiert als Verhaltensweisen, die

    • von einer systematisch aufgebauten, andauernden und sich stetig weiterentwickelnden Konfliktsituation gekennzeichnet sind,
    • durch die eine oder mehrere Personen Verfolgungsaktionen seitens einer oder mehrerer Personen ausgesetzt sind, wobei die Beteiligten jeweils eine übergeordnete oder gleichgestellte Position innehaben können,
    • deren Ziel darin besteht, der betroffenen Person Schäden verschiedener Art und unterschiedlichen Schweregrades zuzufügen.

    Die betroffene Person hat dabei keine Möglichkeit oder große Schwierigkeiten, auf die Mobbinghandlung zu reagieren, mit negativen Folgen für die psycho-physische Gesundheit, die Ausgeglichenheit, die sozialen Beziehungen, den persönlichen Ruf und die Professionalität.

    Was kennzeichnet Mobbing?

    • Die Konfliktsituation betrifft das Arbeitsumfeld;
    • Es erfolgen feindselige Handlungen, darunter beispielsweise eine Störung der zwischenmenschlichen Beziehung, die systematische Ausgrenzung, eine Änderung der zugeteilten Arbeitsaufgaben, Diskreditierung, Gewalt oder Androhung von Gewalt;
    • Die feindseligen Handlungen erfolgen mehrmals im Monat;
    • Die feindseligen Handlungen dauern seit mindestens sechs Monaten an;
    • Die Konfliktsituation verschärft sich schrittweise;
    • Es herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den an der Konfliktsituation beteiligten Personen;
    • Es besteht eine Verfolgungsabsicht.

    Nicht immer kommen schädliche Handlungen am Arbeitsplatz kontinuierlich und regelmäßig vor, können aber dauerhaft negative Auswirkungen haben. In diesem Fall spricht man von Straining.

    Was ist Straining?

    Unter Straining wird eine Situation von erzwungenem Stress am Arbeitsplatz verstanden, bei der die betroffene Person mindestens eine Handlung erfährt, die sich dauerhaft negativ auf das Arbeitsumfeld auswirkt.
    „Beispielsweise können die langfristigen negativen Auswirkungen aus Herabstufung, Aufgabenentzug, Ausgrenzung, Vorenthaltung von zur guten Ausführung von Arbeitsaufträgen wesentlichen Informationen oder ähnlichen Handlungen zur Behinderung und/oder Beeinträchtigung des störungsfreien und würdigen Arbeitens oder Herabqualifizierung der Professionalität resultieren“.
    (Quelle: Landesgesetz vom 21. Juni 2021, Nr. 4)

    Anti Mobbing Dienst

    Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind:

    • Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber;
    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen;
    • Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit lokalen Weiterbildungseinrichtungen;
    • Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen, Interessensverbänden und Vereinen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich über das allgemeine Kontaktformular melden.

    KONTAKTSTELLE

    Gleichstellungsrätin
    Cavourstraße 23/c (Parterre)
    39100 Bozen

    Tel. +39 0471 946003
    E-Mail: info@gleichstellungsraetin-bz.org
    Webseite: www.gleichstellungsraetin-bz.org

  • Stalking

    Stalking

    Was versteht man unter Stalking?

    Verfolgerisches Verhalten, das einsetzt, wenn die Frau beschließt, eine gewalttätige Beziehung zu beenden: Der Täter verfolgt die Ex-Partnerin, indem er ihr nachstellt, ihr zu Hause oder am Arbeitsplatz auflauert und sie ständig zu Hause, im Büro oder auf ihrem Mobiltelefon anruft. Das Gefühl der Autonomie und Unabhängigkeit der Frau wird untergraben, so dass sie sich „gefangen“ fühlt.

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  • Ökonomische Gewalt

    Ökonomische Gewalt

    Was ist die ökonomische Gewalt?

    Verhalten, das zur finanziellen Abhängigkeit führt oder unerwünschte wirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt: die Kontrolle über das Gehalt der Frau erzwingen, sie zwingen, ihre Arbeit aufzugeben oder keine zu finden, sie zwingen, Dokumente zu unterschreiben, Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise leisten.

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