Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene richtet sich an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas, die aufgefordert werden, die Charta zu unterzeichnen, sich öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta eingegangenen Verpflichtungen in ihrem Gebiet umzusetzen.
Istanbul- Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Im Sinne des Übereinkommens wird der Begriff «Gewalt gegen Frauen» als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhüten und ihre Rechte zu stärken.
Sie beabsichtigen außerdem, umfassende Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung von Gewalttaten und zur Erreichung eines wirksamen Schutzes vor Gewalt zu ergreifen.
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Richtlinie (EU) 2024/1385 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen umfassenden Rahmen für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten Union zu schaffen.
Am 13. Juni 2024 sind die ersten EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten. Durch diese Rechtsvorschriften wird die körperliche, psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU, die sowohl offline als auch online ausgeübt wird, als Verbrechen anerkannt. Außerdem tragen sie dazu bei, den Zugang der Opfer zur Justiz zu verbessern. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie in ihre Gesetzgebung zu übernehmen.

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