Di.Re „Frauen im Netzwerk gegen Gewalt“
Die am 29. September 2008 gegründete nationale Vereinigung D.i.Re „Frauen im Netzwerk gegen Gewalt“ ist die erste italienische Vereinigung auf nationaler Ebene, der Frauenverbände und Organisationen angehören, die nicht-institutionelle Anti-Gewalt-Zentren und Frauenhäuser betreiben. Ihr Ziel ist es, das Problem der männlichen Gewalt gegen Frauen aus der Perspektive der Geschlechterdifferenz zu betrachten und die Wurzeln dieser Gewalt im Machtgefälle zwischen Männern und Frauen in verschiedenen sozialen Bereichen zu suchen.
Richtlinie zum Schutz der Kindheit und Jugend
Am 15.04.2023 ist die „ Richtlinie zum Schutz der Kindheit und Jugend” (Policy per la tutela dell´infanzia e adolescenza) in Kraft getreten.
Ziel es ist, ‘das Wohlergehen und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen zu sichern, zu fördern und zu gewährleisten, mit besonderem Augenmerk auf die Verhinderung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Bei allen von D.i.Re durchgeführten Aktivitäten werden Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung von Minderjährigen unter 18 Jahren ergriffen, mit denen die Vereinigung in Kontakt kommt, und zwar im Rahmen der Entwicklung von Projekten, die folgende Bereiche betreffen können: Prävention in Schulen, Forschung, Planung von Maßnahmen für Minderjährige auf EU- und nationaler Ebene.’
Gesamtstaatliche Strategie für die Geschlechtergleichstellung
Es handelt sich um den ersten diesbezüglichen strategischen Plan in der Geschichte Italiens, der dem Land eine klare Aussicht und einschlägige Verfahren zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Chancengleichheit aufzeigen sowie ein System integrierter politischer Maßnahmen umreißen soll, in dem konkrete, genau definierte und überprüfbare Initiativen ins Leben gerufen werden.
ILO-Übereinkommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung (Internationale Arbeitsorganisation)
Ziel dieses Übereinkommens ist die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Abkommen ist am 29. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Nationaler Strategieplan gegen männliche Gewalt an Frauen
Ziel des „Nationalen Strategieplans zur Bekämpfung der Gewalt von Männern gegen Frauen 2021-2023“ ist es, dem staatlichen Handeln unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte der Gewalt weitere Impulse zum Schutz der Frauen zu geben: Prävention, Opferschutz, Maßnahmen gegen und Bestrafung von gewaltausübenden Männern, Schulung und Aufklärung der Fachkräfte und der Bevölkerung, Schutz von Migrantinnen und Opfern von Mehrfachdiskriminierung, Eigenständigkeit in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft und Wohnen sowie die Schaffung von ausschließlich Frauen vorbehaltenen Orten.
Gesetzesdekret vom 14. August 2013, Nr. 93
Dieses Dekret enthält dringende Bestimmungen über die Sicherheit und die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt.
Gesetz vom 19. Juli 2019, Nr. 69
Änderungen des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung und anderer Bestimmungen zum Schutz der Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dekret vom 22. Januar 2025
Regelung der Kriterien und Verfahren für die Anerkennung und Akkreditierung von Einrichtungen und Vereinigungen, die berechtigt sind, Rehabilitationsmaßnahmen für Täter von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu organisieren.
GESETZ vom 19. Juli 2019, Nr. 69
Am 7. März 2025 wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung des Straftatbestands Feminizid in das italienische Rechtssystem vorsieht. Als solcher wird künftig das Verbrechen eingestuft, bei dem jemand eine Frau aus Gründen der Diskriminierung, des Geschlechterhasses oder zur Verhinderung der Ausübung ihrer Rechte und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit tötet.
Der neue Straftatbestand des Feminizids wird – aufgrund der dringlichen kriminologischen Relevanz des Phänomensund der besonderen Struktur des Delikts – mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
Zu den weiteren im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen gehören:
- die Einführung von Einschränkungen beim Zugang zu gesetzlichen Vergünstigungen für Häftlinge, die wegen Straftaten im Rahmen des „Codice Rosso“ (Dringlichkeitsverfahren bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt) verurteilt wurden,
- die gesetzliche Vermutung, dass Hausarrest bei der Wahl von Haftmaßnahmen als angemessen gilt,
- das Recht von Angehörigen der Opfer auf Information – auf deren Antrag – im Falle von Flucht, Haftentlassung, Aufhebung oder Änderung von Maßnahmen gegenüber dem Beschuldigten oder Verurteilten.

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