Kategorie: Gewalt

  • Gewalt an Menschen mit Behinderungen

    Gewalt an Menschen mit Behinderungen

    Frauen mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Laut aktuellen Studien aus dem deutschsprachigen Raum ist jede zweite bis vierte Frau mit Behinderung von Gewalt betroffen. 

    In Südtirol gibt es keine Studien zum Thema Gewalt an Frauen mit Behinderung. 

    Wer sind die Täter*innen?

    Täter*innen kommen häufig aus dem sozialen Nahraum der Frauen. Dies sind Familienangehörige oder Bekannte, Nachbar*innen und Unterstützungspersonen. 

    Sehr häufig erfahren Frauen mit Behinderung auch Gewalt von anderen Menschen mit Behinderung (Peergewalt). 

    Welches sind Risikofaktoren?

    • Abhängigkeit: Frauen mit Behinderungen sind oft auf Unterstützung von Betreuungspersonen und Familie angewiesen. Diese Abhängigkeit von anderen Menschen führt zu einem Machtungleichgewicht, welches die Täter*innen ausnutzen. 
    • Isolation: Frauen mit Behinderungen, welche in Wohneinrichtungen wohnen, haben kaum Zugang und Informationen zu Anlaufstellen. Menschen mit Behinderung haben oft weniger Sozialkontakte als Menschen ohne Behinderung. 
    • Diskriminierung und mangelndes Selbstwertgefühl: Schwierigkeiten in der Kommunikation und fehlendes Bewusstsein über die eigenen Rechte und Grenzen begünstigen dauerhafte Gewalt und Missbrauchserfahrungen und die Ohnmacht, diese zu durchbrechen. 
    • Fehlende sexuelle Bildung: Frauen mit Behinderungen wird oft das Recht auf Sexualität oder Informationen über Sexualität aberkannt. Fehlendes Wissen über den eigenen Körper, über Grenzen und über die eigene Sexualität begünstigen sexuellen Missbrauch. 

    Inklusiver Gewaltschutz! Jetzt!

    Das Thema Gewalt und Gewaltschutz muss immer inklusiv gedacht werden, weil unterschiedliche Menschen in einer Gesellschaft in unterschiedlicher Weise von Gewalt betroffen sind. Ein inklusiver Gewaltschutz gewährleistet allen Menschen den gleichen Zugang zum Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt. 

    Wichtigste Elemente des inklusiven Gewaltschutzes

    • Architektonische Barrierefreiheit von Anlaufstellen 
    • Barrierefreie Informationen über Anlaufstellen und Notfallnummern
    • Barrierefreie Beratungssettings (Leichte Sprache, Gebärdensprache, schriftliche Kommunikation.)
    • Sichtbarkeit von Gewalt an Frauen mit Behinderungen im Diskurs über Gewalt an Frauen. 
    • Verpflichtende Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen von Menschen mit Behinderung
    • Statistische Erfassung von Übergriffen und Gewalt in Einrichtungen und Diensten
    • Prävention durch Kurse für Frauen mit Behinderungen zum Thema Frau sein, Sexualität, meine Rechte, Selbstverteidigung. 
    • Die Gewalt an Frauen mit Behinderung in der Interdisziplinären Sensibilisierung, Weiterbildung und Netzwerk von Fachkräften aus dem Bereich Polizei, Justiz, Medizin und Fachleute aus dem Sozialbereich mitdenken .  
    • Psychotherapeutische Angebote für Frauen mit Behinderung 

    Anlaufstelle:

    Beratungsstelle LISEA – Beratung für Liebe und Sexualität – Lebenshilfe: zur Webseite

    Nützliche Dokumente und Links in leichter Sprache:

    • Projekt Erika in der Ersten Hilfe beim Südtiroler Sanitätsbetrieb: zum Flyer
    • Alles klar? Ein Heft für junge Frauen: zum Heft

  • Digitale Gewalt

    Digitale Gewalt

    Wir leben in einer Welt, in der die Grenzen zwischen Online- und Offline-Leben immer mehr verschwimmen und Online-Erfahrungen reale Auswirkungen auf das Leben der Kinder haben, mit erheblichen physischen und emotionalen Folgen.

    Digitale Umgebungen dürfen daher nicht bloß als Unterhaltungs- oder Kommunikationsmittel betrachtet werden, sondern als reale Mittel zur Kodifizierung und zum Aufbau sozialer Beziehungen.

    Was ist die digitale Gewalt?

    Geschlechtsspezifische Online-Gewalt wird definiert als „jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, die online ausgeübt oder teilweise oder vollständig über ein digitales Medium begangen, unterstützt oder begünstigt wird und sich gegen eine Frau als solche richtet oder Frauen in unverhältnismäßig hohem Maße betrifft“.

    Wie kann sie erfolgen?

    • Sexuelle Drohungen: Eine Person wird gezwungen oder unter Druck gesetzt, sexuelle Handlungen online vorzunehmen oder sexuelles Material online zu teilen. 
    • Sexuelle Belästigung: jede unaufgeforderte Sexualisierung einer Person durch unerwünschte Kommentare, Aufforderungen oder Inhalte im Internet.
    • Cyberstalking: umfasst verschiedene Aktivitäten, darunter die Verwendung von Apps zur Geolokalisierung der Person oder von Technologien zur Kontrolle, Verfolgung und Belästigung der Person.
    • Digitaler Beziehungsmissbrauch: beinhaltet den Einsatz von Technologie zur Kontrolle und zum Missbrauch eines Partners durch digitale Tools.
    • Hate Speech: diskriminierende Äußerungen aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Alter, sexueller Orientierung usw. 
    • Sextortion: Form der Online-Erpressung unter Verwendung von Fotos und/oder Videos, die vom Opfer freigegeben wurden.
    • Victim Blaming: Beschuldigung des Opfers geschlechtsspezifischer Gewalt (z. B. Vergewaltigung), das Geschehen in irgendeiner Weise provoziert oder dazu beigetragen zu haben.

    Um mehr darüber zu erfahren

  • Der Kreislauf der Gewalt

    Der Kreislauf der Gewalt

    Der Zyklus der Gewalt ist zu verstehen als: „der fortschreitende und ruinöse Strudel, in dem die Frau von der kontinuierlichen, systematischen und daher zyklischen Gewalt ihres Partners verschlungen wird“ (L. Walker, 1979).

    Das Phänomen der Gewalt ist zyklisch und entwickelt sich in drei verschiedenen Phasen:

     1. Spannungsaufbau

    Die Frau spürt die zunehmende Spannung und versucht, eine Eskalation zu vermeiden, den Mann zu beschwichtigen und die Spannung abzubauen, um ihren Partner davon abzuhalten, gewalttätig zu werden. Der Mann lebt die Gewalt nicht direkt aus, sondern kommuniziert sie durch Mimik, unfreundliches Verhalten und wütendes Schweigen.

    2. Gewaltausbruch

    Der Mann lässt der Gewalt freien Lauf. Es kommt nicht immer zu körperlicher Aggression: Der Täter kann die Gewalt auch mit Beleidigungen, Drohungen und dem gewaltsamen Zerbrechen von Gegenständen ausleben. Im Allgemeinen ist die körperliche Gewalt allmählich: In den ersten Episoden kommt es zu Schubsereien, Armverdrehungen, dann zu Ohrfeigen, Schlägen und Tritten und/oder zum Einsatz von gefährlichen Gegenständen und Waffen. In dieser Phase kann der Mann, um seine Macht zu unterstreichen, auch sexuelle Gewalt ausüben.

    3. Flitterwoche

    Der Mann entschuldigt sich und ist aufmerksam und fürsorglich. Geschenke, Versprechen, eine Therapie zu machen und „alles zu tun, um sich zu ändern“, sind häufig. Auch Selbstmorddrohungen sind häufig. Dann kommt es zu Schuldzuweisungen: Der Mann führt die Ursache für sein Verhalten auf äußere Gründe zurück, z. B. die Arbeit, eine kritische wirtschaftliche Situation, aber vor allem beschuldigt er die Frau, ihn provoziert oder Handlungen vorgenommen zu haben, die seine Aggression rechtfertigen. 

    Wenn sich die Gewalt verfestigt hat, wiederholt sich der Kreislauf in immer kürzeren Zeitabständen, wie in einer Spirale, und er nimmt an Intensität zu.

    Mit der Zeit werden die Flitterwochen immer kürzer und die ersten beiden Phasen häufiger, mit zunehmend schwerwiegenden Folgen für die Frau. Wenn der zyklische Prozess nicht unterbrochen wird, kann das Leben der Frau gefährdet sein.

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  • Waisenkinder von Femiziden

    Waisenkinder von Femiziden

    Was manche Femizide noch tragischer macht, ist die Tatsache, dass der Täter nicht nur der Ehemann oder Partner des Opfers ist, sondern auch der Vater ihrer Kinder. Diese werden so zu Waisen, die einer besonders grausamen Realität ausgesetzt sind: Ihre Mutter ist tot und ihr Vater ist des Mordes beschuldigt.

    Wie definiert man Waisen von Femiziden?

    Bei den Waisen von Femiziden handelt es sich um Jungen und Mädchen, die – manchmal jahrelang – die Gewalt ihres Vaters gegen ihre Mutter miterlebt haben und unter den Folgen leiden, die dieser Umstand auf ihre eigene emotionale, beziehungsmäßige und kognitive Entwicklung hat.

    Was sieht das Gesetz in diesen Fällen vor?

    Das italienische Gesetz sieht vor, dass Waisen von Femiziden Zugang zum Fonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Gesetz Nr. 122/2016) haben, der wirtschaftliche Unterstützung für die Pflegefamilien sowie Stipendien und Programme für den Einstieg in die Arbeitswelt für die Waisenkinder bereitstellt. Diese können auch kostenlose medizinische und psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen.

    Diese Maßnahmen sind durch die Notwendigkeit begründet, den Waisen und den Familien, denen sie anvertraut sind, zu helfen, die erlittene Gewalt zu verarbeiten und so weit wie möglich zu einem normalen Leben zurückzukehren.

    In diesem Sinne besteht auch die Möglichkeit, dass die Kinder des Täters den Nachnamen ihrer Mutter annehmen, sowie die Aussetzung der Zahlung der Hinterbliebenenrente des Opfers an den Täter, die stattdessen in vollem Umfang an ihre verwaisten Kinder ausgezahlt wird.

  • Femizid

    Femizid

    Was ist ein Femizid?

    Femizid ist die extreme Form der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen und betrifft alle Fälle von vorsätzlicher oder unfreiwilliger Tötung, bei denen eine Frau von einem Mann aus geschlechtsspezifischen Gründen getötet wird: eine Frau wird getötet, weil sie eine Frau ist.

    Femizid stellt die Spitze des Eisbergs der geschlechtsspezifischen Gewalt dar; die Tötung einer Frau ist oft der Höhepunkt einer über einen langen Zeitraum ausgeübten Gewalt (UNODC, 2019).

  • Gewalt am Arbeitsplatz

    Gewalt am Arbeitsplatz

    Was versteht man unter Gewalt am Arbeitsplatz?

    Laut Definition des Kodexes der Gleichbehandlung („Codice delle pari opportunità“, gesetzesvertretende Dekret Nr. 198/2006) wird unter einer sexueller Belästigung jegliches Verhalten verstanden, das einen sexuellen Hintergrund oder auf der Geschlechtszugehörigkeit basiert, das unerwünscht ist und die Würde einer Person verletzt.

    Was gehört zu dieser Form von Gewalt?

    Dazu gehört ein weites Spektrum von Belästigungen und unerwünschten Verhaltensweisen, die aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit begangen werden, mit dem Ziel oder der Wirkung, die Würde einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu verletzen und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Klima zu schaffen.

    Was tun, wenn man Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird?

    Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Oftmals melden sich Betroffene aus Scham oder Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes erst spät. Für eine frühzeitige Intervention ist es wichtig, dass sich Opfer frühzeitig professionelle Beratung bei der Gleichstellungsrätin oder einer Gewerkschaft holen.
    Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den oder die Täter, hat auch der Arbeitgeber gesetzliche Verpflichtungen, (sexueller) Gewalt vorzubeugen bzw. eine sofortige Intervention zu tätigen (Artikel 2049 und Artikel 2087 Zivilgesetzkodex).

    Mobbing

    Leymann beschreibt Mobbing „als negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen“ (Leymann 1993a, S. 21 in: Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann).

    Im Landesgesetz Nr. 4 vom 21. Juni 2021 wird Mobbing definiert als Verhaltensweisen, die

    • von einer systematisch aufgebauten, andauernden und sich stetig weiterentwickelnden Konfliktsituation gekennzeichnet sind,
    • durch die eine oder mehrere Personen Verfolgungsaktionen seitens einer oder mehrerer Personen ausgesetzt sind, wobei die Beteiligten jeweils eine übergeordnete oder gleichgestellte Position innehaben können,
    • deren Ziel darin besteht, der betroffenen Person Schäden verschiedener Art und unterschiedlichen Schweregrades zuzufügen.

    Die betroffene Person hat dabei keine Möglichkeit oder große Schwierigkeiten, auf die Mobbinghandlung zu reagieren, mit negativen Folgen für die psycho-physische Gesundheit, die Ausgeglichenheit, die sozialen Beziehungen, den persönlichen Ruf und die Professionalität.

    Was kennzeichnet Mobbing?

    • Die Konfliktsituation betrifft das Arbeitsumfeld;
    • Es erfolgen feindselige Handlungen, darunter beispielsweise eine Störung der zwischenmenschlichen Beziehung, die systematische Ausgrenzung, eine Änderung der zugeteilten Arbeitsaufgaben, Diskreditierung, Gewalt oder Androhung von Gewalt;
    • Die feindseligen Handlungen erfolgen mehrmals im Monat;
    • Die feindseligen Handlungen dauern seit mindestens sechs Monaten an;
    • Die Konfliktsituation verschärft sich schrittweise;
    • Es herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den an der Konfliktsituation beteiligten Personen;
    • Es besteht eine Verfolgungsabsicht.

    Nicht immer kommen schädliche Handlungen am Arbeitsplatz kontinuierlich und regelmäßig vor, können aber dauerhaft negative Auswirkungen haben. In diesem Fall spricht man von Straining.

    Was ist Straining?

    Unter Straining wird eine Situation von erzwungenem Stress am Arbeitsplatz verstanden, bei der die betroffene Person mindestens eine Handlung erfährt, die sich dauerhaft negativ auf das Arbeitsumfeld auswirkt.
    „Beispielsweise können die langfristigen negativen Auswirkungen aus Herabstufung, Aufgabenentzug, Ausgrenzung, Vorenthaltung von zur guten Ausführung von Arbeitsaufträgen wesentlichen Informationen oder ähnlichen Handlungen zur Behinderung und/oder Beeinträchtigung des störungsfreien und würdigen Arbeitens oder Herabqualifizierung der Professionalität resultieren“.
    (Quelle: Landesgesetz vom 21. Juni 2021, Nr. 4)

    Anti Mobbing Dienst

    Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind:

    • Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber;
    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen;
    • Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit lokalen Weiterbildungseinrichtungen;
    • Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen, Interessensverbänden und Vereinen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich über das allgemeine Kontaktformular melden.

    KONTAKTSTELLE

    Gleichstellungsrätin
    Cavourstraße 23/c (Parterre)
    39100 Bozen

    Tel. +39 0471 946003
    E-Mail: info@gleichstellungsraetin-bz.org
    Webseite: www.gleichstellungsraetin-bz.org

  • Stalking

    Stalking

    Was versteht man unter Stalking?

    Verfolgerisches Verhalten, das einsetzt, wenn die Frau beschließt, eine gewalttätige Beziehung zu beenden: Der Täter verfolgt die Ex-Partnerin, indem er ihr nachstellt, ihr zu Hause oder am Arbeitsplatz auflauert und sie ständig zu Hause, im Büro oder auf ihrem Mobiltelefon anruft. Das Gefühl der Autonomie und Unabhängigkeit der Frau wird untergraben, so dass sie sich „gefangen“ fühlt.

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  • Ökonomische Gewalt

    Ökonomische Gewalt

    Was ist die ökonomische Gewalt?

    Verhalten, das zur finanziellen Abhängigkeit führt oder unerwünschte wirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt: die Kontrolle über das Gehalt der Frau erzwingen, sie zwingen, ihre Arbeit aufzugeben oder keine zu finden, sie zwingen, Dokumente zu unterschreiben, Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise leisten.

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  • Sexuelle Gewalt

    Sexuelle Gewalt

    Was versteht man unter sexueller Gewalt?

    Jede aufgedrängte sexuelle Handlung, die ohne die Zustimmung der Frau erfolgt: sexueller Übergriff, Vergewaltigung, Inzest, Nötigung, erniedrigendes und/oder schmerzhaftes sexuelles Verhalten, Zwang zur Betrachtung von pornografischem Material.

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  • Psychische Gewalt

    Psychische Gewalt

    Was ist die psychische Gewalt?

    Verhalten, die die Identität und das Selbstwertgefühl einer Frau, ihre Chancen auf Wohlbefinden und ihre Reaktionsfähigkeit schädigen, indem sie ihr Schuldgefühle vermitteln: Beleidigungen, Herabwürdigungen, Drohungen, Todesdrohungen, Beziehungskontrolle, Schuldzuweisungen, Isolation, Demütigung.

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