Gemeinde Bozen:
Amt für Familie, Frau, Jugend und Sozialförderung
Tel: 0471 997231
Mail: 4.2.0@gemeinde.bozen.it

Gemeinde Bozen:
Amt für Familie, Frau, Jugend und Sozialförderung
Tel: 0471 997231
Mail: 4.2.0@gemeinde.bozen.it

Das Netzwerk gegen geschlechtsspezifische Gewalt der Stadt Bozen ist 2008 entstanden dank einer Finanzierung der Abteilung für Chancengleichheit.
Was ist das Ziel?
Das Ziel ist es, die öffentlichen und privaten AkteureInnen, die sich mit Prävention und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen befassen, zu vernetzen.
Wer ist Teilnehmer?
Das Netzwerk besteht aus ca. dreißig Fachkräfte der Sozial- und Sanitätsdienste, der Sicherheitskräfte, der Magistratur und des Dienstleistungssektor.

Der Psychologische Dienst bietet Beratung und psychologische Unterstützung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter psychischen Problemen leiden. In komplexen psychosozialen Situationen, einschließlich Fällen von Gewalt gegen Frauen/Männer, Kinder und Jugendliche, werden nach einer Beurteilung eine klinische Einstufung und gezielte psychologische Unterstützung angeboten.
Telefonischer Erstkontakt:
Tel. 0471 435660
Montag-Mittwoch-Freitag von 10.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag-Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Kontaktaufnahme für Kinder und Jugendliche
Direkte Kontaktaufnahme, über Kindergarten und Schulen aller Stufen, über Sozialdienste, Überweisung durch Kinderarzt, Facharzt bzw. Vertrauensarzt.
Kontaktaufnahme für Erwachsene
Direkte Kontaktaufnahme, Überweisung durch ärztliches Personal für Allgemeinmedizin oder fachärztliches Personal, Überweisung durch Psychologinnen/Psychologen, Empfehlung seitens des Arbeitsamtes und des Sozialdienstes
Medizinisches Leistungsangebot
Im Bereich Kinder und Jugendliche
Im Bereich Kinder und Jugendliche werden folgende Probleme und Störungen behandelt:
Folgende Leistungen werden erbracht:
Alle Leistungen sind als Präventivmaßnahme kostenfrei.
Im Bereich Erwachsene
Im Bereich Erwachsene werden folgende Probleme und Störungen behandelt:
Folgende Leistungen werden erbracht:
Die Leistungen unterliegen den geltenden Ticketbestimmungen.
Standort:
Galileo-Galilei-Straße 2/E
39100 Bozen (BZ)
Sekretariat:
Montag-Donnerstag 8:30-12:30 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 8:30-12:30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

1. Dienst für Drogenabhängigkeiten
Was ist dieser Dienst?
Der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen ist ein ambulanter Dienst und kann Notfalldienste nicht ersetzen. Es wird auf ambulanter sowie territorialer Ebene gearbeitet und er wendet sich an Personen mit einer Abhängigkeit oder einem Missbrauch von Substanzen, ihren Familienmitgliedern oder Partnern.
Was bietet der Dienst?
Der Dienst bietet Präventionsarbeit, Behandlung sowie Rehabilitation an, basiert auf einem multiprofessionellen integrierten Modell und greift dabei auf verschiedenen Fachkräften zurück: ärztliches Personal, Psychologinnen/Psychologen, Sozialassistentinnen/-assistenten, prof. Erzieherinnen/er, Pflegepersonal, Sozio-sanitäre Mitarbeiterinnen/er, Verwaltungspersonal.
Der Zugang ist frei und erfolgt unter Berücksichtigung der Gesetze in Bezug auf Privacy und Berufsgeheimnis.
2. Zentrum für Beratung und Prävention
Welche Informationen bietet das Zentrum an?
Außerdem kümmert es sich um die Überweisung an kompetente Dienste und fördert Weiterbildungen und selektive Prävention.
3. Fachambulanz für Spielsucht
Was macht die Ambulanz für Spielsucht?
4. Bereich Alkohologie im Krankenhaus Bozen
Was bietet dieser Bereich an?
5. Ambulanter Dienst HANDS
Für die ambulante Behandlung von Missbrauch und Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten bietet der Gesundheitsbezirk Bozen eine Konvention mit dem privaten Verein HANDS an.
Was bietet der Dienst an?
An wem können die PatientInnen weitergeleitet werden?
Der ambulante Dienst HANDS kann Notfalldienste nicht ersetzen.
Standort:
Neubruchweg 3
39100 Bozen (BZ)
Sekretariat:
Montag-Dienstag, 8:00-13:00 und 14:00-17:00 Uhr
Mittwoch-Donnerstag 8:00-10:00; 12:00-13:00 und 14:00-17:00 Uhr;
Freitag 8:00-14:00 Uhr Dienstag 10.30-12.30 Uhr nur Anrufbeantworter;
Mittwoch 10.30-12.30 Uhr nur telefonisch

Der Psychiatrische Dienst behandelt Menschen in schwierigen Situationen, indem er – den Bedürfnissen der Patienten entsprechend – eine psychologische Behandlung und eine spezialisierte psychiatrische Grundversorgung einschließlich Notfallmanagement und Notfallpsychologie anbietet.
Welches sind die Aufgaben des Zentrums?
Das Zentrum Psychischer Gesundheit organisiert und koordiniert die Aktivitäten der psychiatrischen Gesundheitsversorgung und optimiert die Bereitstellung von Leistungen und Diensten vor Ort.
Damit kann auf die konkreten Bedürfnisse der PatientInnen eingegangen werden. Das Zentrum Psychischer Gesundheit arbeitet mit Blick auf die therapeutische Kontinuität. Mehrstufige und transversale Dienstleistungen werden in allen Fachbereichen des Gesundheitswesens angeboten. Sowohl nationale als auch internationale Richtlinien bestätigen die wachsende Bedeutung und Relevanz dieses Bereichs.
Bei der Planung des Psychiatrischen Dienstes werden unterschiedliche Problembereiche und Pathologien wie psychosomatische Komorbiditäten, geschlechtsspezifische Besonderheiten, Ethnopsychiatrie, Sensibilisierung, Prävention, Frühdiagnose, Frühintervention, Therapie, Rehabilitation und Einbeziehung der PatientInnen berücksichtigt.
Was ist das Ziel?
Ziel ist es, die Dienstleistungen entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen der BürgerInnen ständig zu verbessern und die Warteliste zu verkürzen. Grundlegend für eine qualitativ hochwertige psychiatrische Versorgung ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen PatientIn und den BehandlerInnen.
Welche Leistungen werden angeboten?
Das Zentrum Psychischer Gesundheit bietet außerdem folgenden Dienstleistungen an:
Die Anzahl der Menschen mit behandlungsbedürftigen kognitiven Störungen und Verhaltensauffälligkeit wächst ständig. Wir arbeiten koordinierend mit den Sozialdiensten zusammen, um die Betreuungskontinuität und individuelle, fachspezifische Unterstützung zu gewährleisten.
Bozen, Rosministraße 42

Der Erste-Hilfe-Dienst ist in vielen Fällen die erste Anlaufstelle für die Opfer von Gewalt.
Wie ist der Ablauf wenn sich jemand an die Erste Hilfe wendet?
Das Opfer wird in der Triage empfangen, wo erste Informationen über eine bereits festgestellte oder eine potenzielle Gewaltsituation gesammelt werden.
Es wird ein oranger Prioritätscode (Dringlichkeit) zugewiesen, der eine vorrangige medizinische Untersuchung vorsieht. Dies geschieht, um das Risiko eines Umdenkens oder eines freiwilligen Weggehens zu minimieren.
Das Opfer wird dann so schnell wie möglich vom medizinischen Personal betreut. Es werden eine ausführliche Anamnese und eine medizinische Untersuchung durchgeführt, die auf die vom Opfer geschilderte Gewaltsituation bezogen sind, sowie alle erforderlichen Untersuchungen – Röntgenaufnahmen, fachärztliche Untersuchungen, Entnahme von biologischem Material.
Das Opfer wird über die Möglichkeit informiert, Anzeige zu erstatten und sich an ein Beratungszentrum für Gewaltopfer zu wenden, das in der Lage sein wird, das Opfer während des gesamten Verlaufes zu begleiten. In den schwerwiegendsten Fällen, d. h. bei einer Prognose von mehr als 20 Tagen, bei Gewalt gegen Minderjährige oder in anderen besonderen Situationen, ist es Aufgabe des Arztes, sich direkt bei den Ordnungskräften zu melden und eventuell das Jugendgericht einzuschalten. Bei der Entlassung wird sichergestellt, dass das Opfer alle Informationen erhalten hat, die der Begrenzung und/oder Vermeidung von Gewaltsituationen dienen. Falls erforderlich, wird eine geschützte Hospitalisierung durchgeführt.

Aus wem setzt sich das Team zusammen?
Das Team von „Geschützte Begegnungen – Besuchsbegleitung“ besteht aus einem Koordinator und Betreuungspersonal, vor allem aus Erziehern und Erzieherinnen, deren Anzahl je nach den Anfragen und der anschließenden Betreuung variiert. Zusätzlich steht eine Psychologin für Beratungszwecke zur Verfügung.
Was macht der Sozialdienst?
Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten und in der Regel infolge einer Maßnahme bzw. auf Anweisung der Justizbehörde, d.h. bei Vorliegen eines Beschlusses, der Dienst, der in der gesamten Provinz und in einigen Fällen auch regional tätig ist, bietet Minderjährigen die Möglichkeit, den Elternteil oder einen anderen Verwandten zu treffen, bei dem sie derzeit nicht leben. Dabei wird zwischen geschützten Besuchen, die in einem geschlossenen Raum, z.B. einer eigens hierfür gedachten Räumlichkeit, stattfinden, wo das Setting, d.h. das Umfeld stärker definiert und strukturiert ist, und begleiteten Besuchen, die im Freien und an öffentlichen Orten stattfinden können, unterschieden. Die Zeiten und die Dauer der Interventionen werden mit dem entsendenden Sozialdienst in Absprache mit den Familien vereinbart.

Es ist wichtig, dass sich Eltern und Kinder – sofern die nötigen Voraussetzungen bestehen – weiterhin sehen bzw. treffen können, wenn auch im Beisein einer Betreuungsperson; dies, um die Beziehung aufrechtzuerhalten und – in manchen Fällen – sogar zu stärken. Somit hilft der Dienst, bestimmte Themenbereiche zu bewältigen, welche ohne direkten Kontakt womöglich nicht angegangen und somit gelöst werden könnten, und bietet eine wertvolle Unterstützung, um mögliche Schwierigkeiten zwischen den einzelnen Personen zu überwinden.
Anlaufstelle:
Koordinator
Dr. Davide Galler – 338 9477490
Verein „La Strada – Der Weg“ ONLUS
Mariaheimweg 42, 39100 Bozen
Tel. 0471 203 111

Die Staatspolizei
Welche Aufgaben hat sie?
– im Rahmen des Kontroll- und Koordinierungsplans (112) die erste Intervention des Streifendienstes mit geschulten PolizistInnen, die für den Eingriff bei Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgebildet sind;
– in der Quästur die Entgegennahme von Anzeigen und die Beratung der Gewaltopfer beim Amt für Anzeigen, das von Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet ist;
– in der Kriminalabteilung der Quästur (3. Stock) die Entgegennahme von Anträgen auf Stalking-Verwarnungen und die Ausstellung der Verwarnungen beim Büro für Stalking und Verwarnung.
– Das Ermittlungsbüro (2. Sektion) der Fahndungsabteilung im 1. Stock befasst sich mit Verbrechen gegen die Person und ist auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert.
– Bei jedem Kommissariat (Meran-Brixen-Brenner und Innichen) gibt es ein polizeigerichtliches Team, das für die Bearbeitung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgebildet und eingesetzt wird und bei Bedarf von der Fahndungsabteilung unterstützt wird.
– Im Krankenhaus Bozen gibt es einen Polizeiposten (in der Regel von Montag bis Samstag geöffnet), dessen Personal auch für die Behandlung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt geschult ist und die medizinischen Fachkräfte unterstützt.


Die Beratungsstelle gegen Gewalt ist ein sicherer und kostenloser Ort, der Frauen unterstützt, die Gewalt erlebt haben oder sich derzeit in Gewaltsituationen befinden.
Die Beratungsstelle befindet sich in Bozen, Neubruchweg 21 (Europa-Viertel).
Öffnungszeiten der Beratungsstelle:
Die Beratungsstelle ist ein öffentlicher Anlaufpunkt, an den sich betroffene Frauen sowie Dritte wenden können, um Informationen und Unterstützung zu erhalten. Sie richtet sich insbesondere an Frauen, die in zwischenmenschlichen Beziehungen, Partnerschaften, Familien, am Arbeitsplatz oder in anderen sozialen Kontexten psychische, physische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt sowie Misshandlungen, Unterdrückung oder Stalking erlebt haben.
Für eine sofortige Beratung ohne Wartezeit wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren unter der kostenlosen Hotline:
📞 800 276 433
Diese Nummer ist jederzeit erreichbar – rund um die Uhr, das ganze Jahr über.
Frauen, die sich an die Beratungsstelle wenden, treffen auf qualifizierte und speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen, die ihnen folgende Unterstützung anbieten:
Die Dienstleistungen sind kostenlos und werden anonym angeboten!
Darüber hinaus ist die Beratungsstelle ein Ort, an dem Schulungen, Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprojekte organisiert werden, um das öffentliche Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen zu schärfen. Durch die Zusammenarbeit mit Institutionen und der Zivilgesellschaft wird daran gearbeitet, Gewalt in all ihren Formen sichtbar zu machen und politische sowie soziale Maßnahmen zum Schutz von Frauen zu fördern.
Das Projekt richtet sich zudem an alle Interessierten – Einzelpersonen sowie öffentliche und private Institutionen –, die sich über das Thema Gewalt gegen Frauen informieren oder weiterbilden möchten.
Das Frauenhaus ist eine geschützte, nicht öffentlich bekannte Unterkunft, in der Frauen sowie ihre Kinder Schutz und Sicherheit vor Gewalt finden können.
Durch Einzel- und Gruppengespräche mit geschulten Mitarbeiterinnen erhalten Frauen die Möglichkeit, sich frei und bewusst mit ihrer Zukunft auseinanderzusetzen. Im Frauenhaus gelten Regeln des respektvollen Zusammenlebens und der Gewaltfreiheit. Der geschützte Raum fördert Solidarität und gegenseitige Unterstützung, wodurch Frauen aus der sozialen Isolation herausfinden können.
In der Einrichtung begleiten qualifizierte Fachkräfte auch die Kinder der betroffenen Frauen mit gezielten Unterstützungsangeboten, um die erlebte oder miterlebte Gewalt zu verarbeiten.
Struktur des Frauenhauses:
Für Kinder gibt es ein eigenes Spielzimmer sowie spezielle Aktivitäten.
Nachtdienst:
In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Stadt Bozen verwaltet die Organisation „Gea“ acht Übergangswohnungen. Diese bieten Frauen und ihren Kindern, die zuvor in Schutzeinrichtungen untergebracht waren und nicht mehr auf akuten Schutz angewiesen sind, eine stabile Wohnmöglichkeit für bis zu zwei Jahre.
Die Übergangswohnungen ermöglichen Frauen, ihre Selbstständigkeit in einem betreuten Umfeld zu erproben.
Betreuung:
Eine Fachkraft begleitet die Frauen individuell und unterstützt sie je nach erreichtem Autonomiegrad. Sie arbeitet mit anderen sozialen Diensten zusammen, um die Frauen bestmöglich in ihr neues Leben zu integrieren.