Der Dienst „Neutraler Treffpunkt“ schützt das Besuchsrecht der Kinder und überprüft ob die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Elternrolle von Seiten der Erwachsenen vorhanden sind. Der „Neutrale Treffpunkt“ dient der Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen den Kindern und den Eltern und ist für den Fall einer komplizierten Trennung oder Scheidung, der Anvertrauung an Pflegefamilien oder anderen Krisensituationen innerhalb der Familie gedacht. Der Zugang zum Dienst erfolgt ausschließlich über die Sozialsprengel des Betriebs für Sozialdienste Bozen.
Das Jugendgericht erlässt Urteile und Dekrete, auch im Dringlichkeitswege. Im Falle von Vernachlässigungen kann das Jugendgericht geeignete Verfügungen zum Schutz der Minderjährigen erlassen und auch die Entfernung derselben bzw. des Elternteils oder dessen Lebensgefährten aus der Familienwohnung anordnen, der den Minderjährigen oder die Minderjährige misshandelt oder sexuell missbraucht hat.
Im Fall häuslicher Gewalt kann die Unterbringung des/der Minderjährigen, zusammen mit der Mutter, in einer geschützten Einrichtung verfügt werden.
Das Jugendgericht handelt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Staatsanwalts am Jugendgericht, der Eltern oder der Verwandten des Minderjährigen.
In Fällen, in den sich für Minderjährige die Gefahr einer Notsituation abzeichnet, wird der oder die Minderjährige oft dem Sozialdienst anvertraut, mit dem Auftrag, die Situation begleitend zu unterstützen oder, in besonders problematischen Fällen, den Minderjährigen in einer Pflegefamilie oder einem Heim unterzubringen.
Die Beratungsstellen für psychologische Unterstützung sowie Orientierung zu Gesundheits- und Sozialdiensten stellen einen festen Dienst an den Schulen aller Stufen in der Provinz Bozen dar. Die Ausweitung des Projekts „Parliamone“ mit seinen psychologischen Beratungsstellen im gesamten Provinzgebiet ermöglicht es, kontinuierlich einen umfassenden Überblick über die Bedürfnisse, Schwierigkeiten und Anliegen aller schulischen Akteurinnen und Akteure – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern – zu gewinnen.
Die Beratungsstelle:
bietet Unterstützung und Begleitung für Lehrkräfte, Eltern aller Schulstufen sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen I. und II. Grades, indem sie in Echtzeit Beratungen sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene ermöglicht;
übernimmt eine Filterfunktion zwischen den Schulen und den sozial-gesundheitlichen Diensten des Territoriums für eine eventuelle Übernahme von Fällen, die therapeutische Behandlungen erfordern;
fungiert als Sensor in Bezug auf die am häufigsten auftretenden Problematiken und ermöglicht so die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Förderung positiver Lebensstile und zur Prävention von Risikoverhalten.
Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht hat folgende Zuständigkeiten inne: strafrechtlich ist sie für Straftaten zuständig, die von Minderjährigen begangen werden. In diesen Fällen nimmt die Staatsanwaltschaft die Vorerhebungen vor, erhebt Anklagen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Archivierung vorliegen, tritt als Anklägerin auf, sorgt für die Strafvollstreckung. Zivilrechtlich ist sie befügt, beim Jugendgericht den Erlass von Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Risikosituationen bzw. den Einsatz der zuständigen Dienststellen zu beantragen. Sie kann außerdem die Einleitung des Verfahrens für die Freigabe von verwahrlosten Minderjährigen zur Adoption beantragen. Sie begutachtet sämtliche Maßnahmen des Jugendgerichtes.
Tätigkeiten und Dienstleistungen
Im zivilrechtlichen Bereich steht die Staatsanwaltschaft den verschiedenen Dienststellen und den BürgerInnen für Informationen und Erklärungen zur Verfügung. Sie erteilt der Gerichtspolizei und den zuständigen Dienststellen den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Erhebungen bezüglich gemeldeter Risikosituationen, und zwar mit dem Ziel, auf Grundlage der Erhebungsergebnisse die notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Sie arbeitet an der Vollstreckung der Beschlüsse des Jugendgerichtes mit, auch mittels Einsatz der ihr zugeteilten Gerichtspolizisten (z.B. Entfernung der Minderjährigen vom Familienwohnsitz).
Frauenspezifische Projekte
Die Staatsanwaltschaft arbeitet zum Schutz der Minderjährigen. Maßnahmen zum Schutz der Mütter werden nur dann getroffen, wenn sie zum Schutz des Kindes notwendig sind.
Mitarbeiter/Innen
Bei der Staatsanwaltschaft sind zwei Richterstellen (Leitender Staatsanwalt und Staatsanwalt) vorgesehen. Sie erledigen die Arbeit mithilfe der Kanzleiangestellten und von sechs Gerichtspolizisten und -polizistinnen.
Zugang
Jede Person kann der Staatsanwaltschaft melden, ob sich Minderjährige in möglichen Risikosituationen befinden. Jede Meldung wird kontrolliert und eventuell anhand entsprechender Erhebungen überprüft. Es ist möglich, einen Termin mit den Richtern und Richterinnen und mit der Gerichtspolizei zu vereinbaren. Die Dienststellen können Erläuterungen oder Informationen auch per E-Mail erhalten.
Die KinderärztInnen betreuen die Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren (auf Anfrage bis 16) unter dem gesundheitlichen und entwicklungspsychologischen Gesichtspunkt.
Sie bieten auch der Mütter Unterstützung und Beratung an in Bezug auf die Pflege der Kinder.
Der Zugang erfolgt im Normalfall nach Terminvereinbarung, in dringenden Fällen direkt beim Arzt oder bei der Ärztin während der Öffnungszeiten.
Die Gesundheitsförderung im schulischen Kontext hat das Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der gesamten Schulgemeinschaft zu verbessern und/oder zu schützen.
Die Aktivitäten der Gesundheitsbildung werden von der Dienstelle InklusionundSchulberatung koordiniert, mit dem Ziel, die Einbindung der Schulen in das Netzwerk der territorialen Dienste zu erleichtern, durch:
Organisation und Unterstützung der Lehrkräftefortbildung;
Erarbeitung von Leitlinien, die die vom WHO und vom Landesassessorat für Gesundheit festgelegten Prioritäten berücksichtigen;
Beratung bei der eigenständigen Projektarbeit der Schulen;
Monitoring und Bewertung der Aktivitäten im Bereich Gesundheitsbildung.
Das Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer ist nach den drei verschiedenen Schulstufen gegliedert und behandelt Querschnittsthemen, die die Entwicklung von sozialen Kompetenzen fördern, wie zum Beispiel:
die Entwicklung der emotionalen Intelligenz, der Life Skills und ihre Rolle in der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden;
die Schule als Bezugspunkt und Schutzfaktor, als Ort des Zuhörens und der Aufnahme;
praktische und interaktive Methoden für eine inklusive und aufmerksame Schule;
Präventive Online-Sicherheit und der positive Umgang mit digitalen Technologien;
der Schutz von Minderjährigen, die Gewaltprävention sowie die Umsetzung von Verfahren zur Meldung und Bewältigung von Problemen.
Im Lauf der letzten 24 Jahre haben sich die Aufgaben und Inhalte des Forum Prävention kontinuierlich erweitert. Seit 2017 arbeiten die Fachstellen für Suchtprävention und Gesundheitsförderung, Essstörungen, Gewaltprävention, Familie und Jugend in gesellschaftlich wichtigen Feldern. Die Finanzierung erfolgt aus unterschiedlichen Quellen – zu einem beträchtlichen Teil über Beiträge der Abteilungen Gesundheitswesen, Sozialwesen und Deutsche Kultur des Landes Südtirol sowie über eine Konvention mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb. Ein weiterer Teil wird durch eigene Einnahmen über Projektaufträge (EU, Gemeinden) und durch die eigenen Produktangebote der Stellen aufgebracht.
Die Fachstelle im Bereich Gewaltprävention und –reduktion
Gewalt hat viele Formen – als Gesellschaft geht es darum, eine gemeinsame Haltung gegenüber Gewalt und Machtausübung zu entwickeln. Strategien der Gewaltprävention und –reduktion müssen langfristige und nachhaltige Maßnahmen auf individueller, gesellschaftlicher und struktureller Ebene umfassen. Als Fachstelle Gewalt planen wir die Umsetzung innovativer Projekte in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Gewaltprävention. Wir bieten Fortbildungen für Fachpersonal und Interessierte, ebenso wie Workshops für junge Menschen an. Das Bereitstellen von Informationen zum Thema, die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartner*innen und die Erstberatung sind zentral in unserer Arbeit.
Netzwerk Gewaltprävention
Das vom Forum Prävention und vom AKM (Arbeitskreis Buben- und Männerarbeit) initiierte Netzwerk Gewaltprävention setzt sich aus Trägern der Bildungs-, Beratungs-, Jugend- und Sozialarbeit sowie des Gesundheitsbereichs, der Exekutive und der Judikative zusammen. Ziel dieses sprachgruppenübergreifenden Netzwerkes ist es:
die Zusammenarbeit unter den Einrichtungen zu verstärken,
bestehende Angebote auszubauen,
die Bevölkerung für das Thema Gewalt zu sensibilisieren,
Strategien der Gewaltprävention weiterzuentwickeln.
Der Verein Frauen Nissà empfängt Migrantinnen durch Begegnung und aktives Zuhören. Dabei verfolgt sie einen interkulturellen und gendersensiblen Ansatz, der Frauen in die Lage versetzt, selbst Akteurinnen ihres Empowerments zu werden.
Im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt arbeitet Nissà aktiv mit den örtlichen Diensten zusammen: Sie vermittelt und begleitet Frauen, die Gewalt erfahren, zu den Anti-Gewalt-Zentren und nimmt Frauen in den Anti-Gewalt-Häusern auf. Ziel ist es, ein informelles Unterstützungsnetz neu zu schaffen und individuelle Entwicklungswege zu eröffnen. Dabei werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die die soziale und berufliche Integration sowie ein erneuertes Bewusstsein für aktive Bürgerschaft unterstützen.
Der Sozialsprengel ist eine Einrichtung, die Basissozialdienste sowohl in den eigenen Büros als auch zu Hause bei den Menschen anbietet. In Bozen gibt es fünf Sozialsprengel, die auch als „Sprengelsitze“ bezeichnet werden, in denen qualifizierte Fachkräfte arbeiten. Sie sind in den verschiedenen Stadtvierteln angesiedelt und gewährleisten ihre Leistungen für die gesamte Stadtbevölkerung.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bozen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – können sich an den Sozialsprengel ihres Wohnviertels wenden. Für Personen ohne Wohnsitz in Bozen ist hingegen das Amt für soziale Arbeits- und Wohninklusion zuständig, das spezifische Projekte entwickelt und koordiniert.
Die Sozialsprengel bieten ein breites Spektrum an Diensten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen: Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Familien und Minderjährige, wohnungslose Menschen sowie Personen mit Behinderungen.
Adressen und Telefonnummern der Sozialsprengel von Bozen
Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren und kann diese auch vor Gericht vertreten. Darüber hinaus führt sie Mediationen durch und ist Mitglied in vielen Kommissionen und Arbeitsgruppen, um den Aspekt der Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Wie arbeitet die Gleichstellungsrätin?
Grundsätzlich gilt: Wer auch immer das Gefühl hat, Opfer einer Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts zu sein, ist bei der Gleichstellungsrätin richtig.
Die Gleichstellungsrätin betrachtet jeden Fall gesondert und entscheidet, zusammen mit der betroffenen Person, die zu tätigende Intervention. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Bei Einzelfallberatungen werden folgende Dienstleistungen erbracht:
Informationsgespräche,
Ein- oder mehrmalige Beratungsgespräche,
Mediationen.
In Fällen von individueller oder kollektiver Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat die Gleichstellungsrätin Klageberechtigung.
Bei Meldungen in Bezug auf Diskriminierungen am Arbeitsplatz vonseiten von Institutionen, z. B. bei Meldungen von kollektiven Diskriminierungen setzt die Gleichstellungsrätin Maßnahmen, um die Diskriminierung zu beseitigen.
Der Anti-Mobbing-Dienst
Mit dem Gesetz Nr. 4/2021 zur „Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz“ wurde der Anti-Mobbing-Dienst beim Amt der Gleichstellungsrätin angesiedelt.
Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind:
Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber;
Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen;
Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit lokalen; Weiterbildungseinrichtungen;
Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen.