Staatspolizei, Carabinieri und Stadtpolizei

Die Staatspolizei

Welche Aufgaben hat sie?

– im Rahmen des Kontroll- und Koordinierungsplans (112) die erste Intervention des Streifendienstes mit geschulten PolizistInnen, die für den Eingriff bei Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgebildet sind;

– in der Quästur die Entgegennahme von Anzeigen und die Beratung der Gewaltopfer beim Amt für Anzeigen, das von Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet ist;

– in der Kriminalabteilung der Quästur  (3. Stock) die Entgegennahme von Anträgen auf Stalking-Verwarnungen und die Ausstellung der Verwarnungen beim Büro für Stalking und Verwarnung.

– Das Ermittlungsbüro (2. Sektion) der Fahndungsabteilung im 1. Stock befasst sich mit Verbrechen gegen die Person und ist auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert.

– Bei jedem Kommissariat (Meran-Brixen-Brenner und Innichen) gibt es ein polizeigerichtliches Team, das für die Bearbeitung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgebildet und eingesetzt wird und bei Bedarf von der Fahndungsabteilung unterstützt wird.

– Im Krankenhaus Bozen gibt es einen Polizeiposten (in der Regel von Montag bis Samstag geöffnet), dessen Personal auch für die Behandlung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt geschult ist und die medizinischen Fachkräfte unterstützt.

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