Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren und kann diese auch vor Gericht vertreten. Darüber hinaus führt sie Mediationen durch und ist Mitglied in vielen Kommissionen und Arbeitsgruppen, um den Aspekt der Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Wie arbeitet die Gleichstellungsrätin?
Grundsätzlich gilt: Wer auch immer das Gefühl hat, Opfer einer Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts zu sein, ist bei der Gleichstellungsrätin richtig.
Die Gleichstellungsrätin betrachtet jeden Fall gesondert und entscheidet, zusammen mit der betroffenen Person, die zu tätigende Intervention. Sie unterliegt der Schweigepflicht.
Bei Einzelfallberatungen werden folgende Dienstleistungen erbracht:
- Informationsgespräche,
- Ein- oder mehrmalige Beratungsgespräche,
- Mediationen.
In Fällen von individueller oder kollektiver Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat die Gleichstellungsrätin Klageberechtigung.
Bei Meldungen in Bezug auf Diskriminierungen am Arbeitsplatz vonseiten von Institutionen, z. B. bei Meldungen von kollektiven Diskriminierungen setzt die Gleichstellungsrätin Maßnahmen, um die Diskriminierung zu beseitigen.
Der Anti-Mobbing-Dienst
Mit dem Gesetz Nr. 4/2021 zur „Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz“ wurde der Anti-Mobbing-Dienst beim Amt der Gleichstellungsrätin angesiedelt.
Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind:
- Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber;
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen;
- Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit lokalen; Weiterbildungseinrichtungen;
- Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen.
Kontakt
Cavourstraße 23/c (Parterre)
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 946003
E-Mail: info@gleichstellungsraetin-bz.org
PEC: gleichstellungsraetin.consparita@pec.prov-bz.org
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr
15:00 – 16:30 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
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