Autor: Lucia Rizzieri
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Das Netzwerk gegen Gewalt an Frauen – Bozen
Die Stadt Bozen hat 2009 einen strukturierten Arbeitsprozess im Netzwerk ins Leben gerufen und die vom Ministerium für Chancengleichheit angebotene Gelegenheit genutzt, um ein Projekt zur Schaffung eines Netzwerks öffentlicher und privater Dienste zu starten, die in unterschiedlicher Weise an Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt beteiligt sind.
Das Landesgesetz Nr. 13 vom 9. Dezember 2021 „Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern” würdigt den Beitrag des territorialen Netzwerks gegen geschlechtsspezifische Gewalt und weist den Bezirksgemeinden und der Stadt Bozen eine grundlegende Rolle bei der Steuerung und Koordinierung dieses Netzwerks zu.
Die Koordination des Netzwerks gegen geschlechtsspezifische Gewalt obliegt der Gemeinde Bozen und dem Betrieb für Sozialdienste Bozen. Die Gemeinde Bozen hat sich 2022 an der öffentlichen Ausschreibung des Ministeriums für Chancengleichheit der Präsidentschaft des Ministerrats zur Finanzierung von Informations- und Sensibilisierungsprojekten zur Prävention von Gewalt von Männern gegen Frauen und zur Förderung bewährter Praktiken bei der integrierten Betreuung durch die territorialen Netzwerke gegen Gewalt an Frauen beteiligt.
Die Koordinierungsgruppe des Netzwerks besteht aus: Gemeinde Bozen, Betrieb für Sozialdienste Bozen, Verein La Strada – Der Weg, Antigewaltstelle GEA, Haus der Geschützten Wohnungen.
Das Netzwerk besteht aus mehr als dreißig Fachkräfte der Sozial- und Sanitätsdienste, der Sicherheitskräfte, der Magistratur und dem Dienstleistungssektor.
Kontakt für das Netzwerk gegen Gewalt an Frauen:
Gemeinde Bozen – Amt für Familie, Frau, Jugend und Sozialförderung
Tel.: 0471 997231
E-Mail: 4.2.0@gemeinde.bozen.it
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Il libro bianco per la formazione sulla violenza contro le donne
È ora disponibile sul sito del Dipartimento Pari Opportunità il Libro bianco per la formazione sulla violenza contro le donne. Il volume, curato dal Comitato Tecnico Scientifico dell’Osservatorio sul fenomeno della violenza nei confronti delle donne e sulla violenza domestica istituito presso il Dipartimento per le pari opportunità, è stato presentato in occasione della Giornata internazionale per l’eliminazione della violenza contro le donne del 25 novembre 2024, alla presenza della Ministra per la famiglia, la natalità e le pari opportunità, Eugenia Roccella.
A partire dal Libro bianco, saranno elaborate, sentita l’Assemblea dell’Osservatorio stesso, le Linee guida per la formazione sulla violenza contro le donne previste dall’art. 6 della legge 168 del 24 novembre 2023.
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Notrufnummer
112
1522 (auf nationaler Ebene)
Bozen:
GEA Kontaktstelle gegen Gewalt
Grüne Nummer: 800 276 433
Haus der Geschützten Wohnungen
Grüne Nummer: 800 892 828
Meran:
Frauen gegen Gewalt
Grüne Nummer: 800 014 008
Bruneck:
Frauenhausdienst Pustertal
Grüne Nummer: 800 310 303
Brixen:
Frauenhausdienst Eisacktal
Grüne Nummer: 800 601 330
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Taxi Rosa und Taxi SOS
Die Stadt Bozen schlägt eine sehr nützliche Initiative vor, die die Sicherheit von Mädchen in den Abend- und Nachtstunden erhöhen soll.
Dies sind die Dienste „Taxi Rosa“ und „Taxi SOS“, die eine sichere und zuverlässige Alternative bieten, wenn die Sicherheit gefährdet ist.
Mit dem Rosa Taxi“ können Mädchen ab 16 Jahren, die in Bozen wohnen und sich für den Dienst angemeldet haben, an jedem beliebigen Wochentag zwischen 20.00 und 6.00 Uhr eine Rückerstattung von 5,00 € auf den Preis jeder Taxifahrt erhalten, wobei maximal 50 Gutscheine pro Jahr ausgegeben werden können.
Das „Taxi SOS“ hingegen ermöglicht Mädchen zwischen 16 und 25 Jahren eine jährliche kostenlose Fahrt innerhalb des Stadtgebiets, wenn sie sich in einer offensichtlichen Gefahrensituation befinden, und zwar nur zu ihrer Wohnung oder zu Orten, an denen erste Hilfe geleistet wird.
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Gesetz 3 Oktober 2025, Nr.150
Einführung des nationalen Tages gegen die Herabwürdigung des Aussehens von Menschen (body shaming)
https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:legge:2025;150
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Neutraler Treffpunkt – Betrieb für Sozialdienste Bozen
Der Dienst „Neutraler Treffpunkt“ schützt das Besuchsrecht der Kinder und überprüft ob die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Elternrolle von Seiten der Erwachsenen vorhanden sind.
Der „Neutrale Treffpunkt“ dient der Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen den Kindern und den Eltern und ist für den Fall einer komplizierten Trennung oder Scheidung, der Anvertrauung an Pflegefamilien oder anderen Krisensituationen innerhalb der Familie gedacht.
Der Zugang zum Dienst erfolgt ausschließlich über die Sozialsprengel des Betriebs für Sozialdienste Bozen.Andreina Emeri Strasse 15, Bozen
Tel: 0471 1626580 oder 0471 1626583
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Animationsvideo für junge Leute – „Choose respect“
Im Rahmen des ministeriellen Projekts „Una comunità in Rete per contrastare la violenza di genere 2“ wurde ein Animationsvideo erstellt und auf den wichtigsten Plattformen verbreitet.
Das Video mit dem Titel „Choose respect“, realisiert in Animation vom Bozner Grafiker Alessandro Grimaldi, richtet sich in erster Linie an ein junges Publikum. Mit einer zugänglichen und ansprechenden Sprache zeigt das Video vier jugendliche Alltagssituationen, die zunächst von toxischen Dynamiken wie Kontrolle, Eifersucht und Manipulation geprägt sind, anschließend jedoch in einer positiven und bewussten Perspektive neu gelesen werden.
Jede Situation wird dabei in zwei Versionen dargestellt (eine mit dysfunktionalen, eine mit konstruktiven Verläufen), mit dem Ziel, eine kritische Auseinandersetzung mit heutigen Beziehungsmodellen anzuregen und einen Ansatz zu fördern, der auf Respekt, Selbstbestimmung und gegenseitigem Zuhören basiert.Hier der Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=HXGkyWRwiW0
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Jugendgericht Bozen
Das Jugendgericht erlässt Urteile und Dekrete, auch im Dringlichkeitswege. Im Falle von Vernachlässigungen kann das Jugendgericht geeignete Verfügungen zum Schutz der Minderjährigen erlassen und auch die Entfernung derselben bzw. des Elternteils oder dessen Lebensgefährten aus der Familienwohnung anordnen, der den Minderjährigen oder die Minderjährige misshandelt oder sexuell missbraucht hat.
Im Fall häuslicher Gewalt kann die Unterbringung des/der Minderjährigen, zusammen mit der Mutter, in einer geschützten Einrichtung verfügt werden.
Das Jugendgericht handelt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Staatsanwalts am Jugendgericht, der Eltern oder der Verwandten des Minderjährigen.
In Fällen, in den sich für Minderjährige die Gefahr einer Notsituation abzeichnet, wird der oder die Minderjährige oft dem Sozialdienst anvertraut, mit dem Auftrag, die Situation begleitend zu unterstützen oder, in besonders problematischen Fällen, den Minderjährigen in einer Pflegefamilie oder einem Heim unterzubringen.
Kontakte:
Freiheitsstraße 23, 39100 Bozen
Tel.: 0471 226479
E-Mail: Tribmin.bolzano@giustizia.it
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Die Beratungsstellen für psychologische Unterstützung in den Schulen
Die Beratungsstellen für psychologische Unterstützung sowie Orientierung zu Gesundheits- und Sozialdiensten stellen einen festen Dienst an den Schulen aller Stufen in der Provinz Bozen dar. Die Ausweitung des Projekts „Parliamone“ mit seinen psychologischen Beratungsstellen im gesamten Provinzgebiet ermöglicht es, kontinuierlich einen umfassenden Überblick über die Bedürfnisse, Schwierigkeiten und Anliegen aller schulischen Akteurinnen und Akteure – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern – zu gewinnen.
Die Beratungsstelle:
- bietet Unterstützung und Begleitung für Lehrkräfte, Eltern aller Schulstufen sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen I. und II. Grades, indem sie in Echtzeit Beratungen sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene ermöglicht;
- übernimmt eine Filterfunktion zwischen den Schulen und den sozial-gesundheitlichen Diensten des Territoriums für eine eventuelle Übernahme von Fällen, die therapeutische Behandlungen erfordern;
- fungiert als Sensor in Bezug auf die am häufigsten auftretenden Problematiken und ermöglicht so die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Förderung positiver Lebensstile und zur Prävention von Risikoverhalten.
Kontake
Zuständige Einrichtung: Direktion Italienische Bildung
Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 BozenTel.: 0471 41 13 33 | Sekretariat: 0471 41 13 56
E-mail: scuola.italiana@provincia.bz.itPEC: scuola.italiana@pec.prov.bz.it
Webseite: https://scuola-italiana.provincia.bz.it/it/home
Uhrzeiten:Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; am Nachmittag nach Verabredung.