Autor: UnBlock Media Apps

  • Gewalt am Arbeitsplatz

    Gewalt am Arbeitsplatz

    Was versteht man unter Gewalt am Arbeitsplatz?

    Laut Definition des Kodexes der Gleichbehandlung („Codice delle pari opportunità“, gesetzesvertretende Dekret Nr. 198/2006) wird unter einer sexueller Belästigung jegliches Verhalten verstanden, das einen sexuellen Hintergrund oder auf der Geschlechtszugehörigkeit basiert, das unerwünscht ist und die Würde einer Person verletzt.

    Was gehört zu dieser Form von Gewalt?

    Dazu gehört ein weites Spektrum von Belästigungen und unerwünschten Verhaltensweisen, die aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit begangen werden, mit dem Ziel oder der Wirkung, die Würde einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu verletzen und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Klima zu schaffen.

    Was tun, wenn man Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird?

    Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Oftmals melden sich Betroffene aus Scham oder Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes erst spät. Für eine frühzeitige Intervention ist es wichtig, dass sich Opfer frühzeitig professionelle Beratung bei der Gleichstellungsrätin oder einer Gewerkschaft holen.
    Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den oder die Täter, hat auch der Arbeitgeber gesetzliche Verpflichtungen, (sexueller) Gewalt vorzubeugen bzw. eine sofortige Intervention zu tätigen (Artikel 2049 und Artikel 2087 Zivilgesetzkodex).

    Mobbing

    Leymann beschreibt Mobbing „als negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen“ (Leymann 1993a, S. 21 in: Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann).

    Im Landesgesetz Nr. 4 vom 21. Juni 2021 wird Mobbing definiert als Verhaltensweisen, die

    • von einer systematisch aufgebauten, andauernden und sich stetig weiterentwickelnden Konfliktsituation gekennzeichnet sind,
    • durch die eine oder mehrere Personen Verfolgungsaktionen seitens einer oder mehrerer Personen ausgesetzt sind, wobei die Beteiligten jeweils eine übergeordnete oder gleichgestellte Position innehaben können,
    • deren Ziel darin besteht, der betroffenen Person Schäden verschiedener Art und unterschiedlichen Schweregrades zuzufügen.

    Die betroffene Person hat dabei keine Möglichkeit oder große Schwierigkeiten, auf die Mobbinghandlung zu reagieren, mit negativen Folgen für die psycho-physische Gesundheit, die Ausgeglichenheit, die sozialen Beziehungen, den persönlichen Ruf und die Professionalität.

    Was kennzeichnet Mobbing?

    • Die Konfliktsituation betrifft das Arbeitsumfeld;
    • Es erfolgen feindselige Handlungen, darunter beispielsweise eine Störung der zwischenmenschlichen Beziehung, die systematische Ausgrenzung, eine Änderung der zugeteilten Arbeitsaufgaben, Diskreditierung, Gewalt oder Androhung von Gewalt;
    • Die feindseligen Handlungen erfolgen mehrmals im Monat;
    • Die feindseligen Handlungen dauern seit mindestens sechs Monaten an;
    • Die Konfliktsituation verschärft sich schrittweise;
    • Es herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den an der Konfliktsituation beteiligten Personen;
    • Es besteht eine Verfolgungsabsicht.

    Nicht immer kommen schädliche Handlungen am Arbeitsplatz kontinuierlich und regelmäßig vor, können aber dauerhaft negative Auswirkungen haben. In diesem Fall spricht man von Straining.

    Was ist Straining?

    Unter Straining wird eine Situation von erzwungenem Stress am Arbeitsplatz verstanden, bei der die betroffene Person mindestens eine Handlung erfährt, die sich dauerhaft negativ auf das Arbeitsumfeld auswirkt.
    „Beispielsweise können die langfristigen negativen Auswirkungen aus Herabstufung, Aufgabenentzug, Ausgrenzung, Vorenthaltung von zur guten Ausführung von Arbeitsaufträgen wesentlichen Informationen oder ähnlichen Handlungen zur Behinderung und/oder Beeinträchtigung des störungsfreien und würdigen Arbeitens oder Herabqualifizierung der Professionalität resultieren“.
    (Quelle: Landesgesetz vom 21. Juni 2021, Nr. 4)

    Anti Mobbing Dienst

    Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind:

    • Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber;
    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen;
    • Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit lokalen Weiterbildungseinrichtungen;
    • Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen, Interessensverbänden und Vereinen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich über das allgemeine Kontaktformular melden.

    KONTAKTSTELLE

    Gleichstellungsrätin
    Cavourstraße 23/c (Parterre)
    39100 Bozen

    Tel. +39 0471 946003
    E-Mail: info@gleichstellungsraetin-bz.org
    Webseite: www.gleichstellungsraetin-bz.org

  • Stalking

    Stalking

    Was versteht man unter Stalking?

    Verfolgerisches Verhalten, das einsetzt, wenn die Frau beschließt, eine gewalttätige Beziehung zu beenden: Der Täter verfolgt die Ex-Partnerin, indem er ihr nachstellt, ihr zu Hause oder am Arbeitsplatz auflauert und sie ständig zu Hause, im Büro oder auf ihrem Mobiltelefon anruft. Das Gefühl der Autonomie und Unabhängigkeit der Frau wird untergraben, so dass sie sich „gefangen“ fühlt.

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  • Ökonomische Gewalt

    Ökonomische Gewalt

    Was ist die ökonomische Gewalt?

    Verhalten, das zur finanziellen Abhängigkeit führt oder unerwünschte wirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt: die Kontrolle über das Gehalt der Frau erzwingen, sie zwingen, ihre Arbeit aufzugeben oder keine zu finden, sie zwingen, Dokumente zu unterschreiben, Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise leisten.

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  • Sexuelle Gewalt

    Sexuelle Gewalt

    Was versteht man unter sexueller Gewalt?

    Jede aufgedrängte sexuelle Handlung, die ohne die Zustimmung der Frau erfolgt: sexueller Übergriff, Vergewaltigung, Inzest, Nötigung, erniedrigendes und/oder schmerzhaftes sexuelles Verhalten, Zwang zur Betrachtung von pornografischem Material.

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  • Psychische Gewalt

    Psychische Gewalt

    Was ist die psychische Gewalt?

    Verhalten, die die Identität und das Selbstwertgefühl einer Frau, ihre Chancen auf Wohlbefinden und ihre Reaktionsfähigkeit schädigen, indem sie ihr Schuldgefühle vermitteln: Beleidigungen, Herabwürdigungen, Drohungen, Todesdrohungen, Beziehungskontrolle, Schuldzuweisungen, Isolation, Demütigung.

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  • Körperliche Gewalt

    Körperliche Gewalt

    Was fällt unter körperlicher Gewalt?

    Körperliche Aggressionen: Schieben, an den Haaren ziehen, ohrfeigen, schlagen, boxen, treten, mit Gegenständen schlagen, erwürgen, verbrennen, mit Waffen verletzen, Genitalverstümmelung verursachen.

    Die Schwere der körperlichen Verletzungen kann von Prellungen, Schürfwunden, gebrochenen Knochen und Zähnen bis hin zu dauerhaften Verletzungen und sogar zum Tod reichen. 

  • Definition von Gewalt

    Definition von Gewalt

    Jede Art des Machtmissbrauchs und der Kontrolle, die Männer über Frauen ausüben, ist eine Form der Gewalt gegen Frauen. 

    Gewalt gegen Frauen kann auf der körperlichen, der psychologischen, der ökonomischen, der digitalen oder sozialen Ebene Ausdruck finden, oft auch auf mehreren Ebenen zugleich.

    Die Gewalttaten wiederholen sich meist in immer kürzeren Zeitabständen und nehmen an Intensität zu.

    Die Gewalt gegen Frauen ist in jeder sozialen und wirtschaftlichen Schicht und in jedem Kulturkreis verbreitet.

  • Psychologischer Dienst

    Psychologischer Dienst

    Der Psychologische Dienst bietet Beratung und psychologische Unterstützung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter psychischen Problemen leiden. In komplexen psychosozialen Situationen, einschließlich Fällen von Gewalt gegen Frauen/Männer, Kinder und Jugendliche, werden nach einer Beurteilung eine klinische Einstufung und gezielte psychologische Unterstützung angeboten.

    Telefonischer Erstkontakt:
    Tel. 0471 435660

    Montag-Mittwoch-Freitag von 10.30 bis 12.30 Uhr

    Dienstag-Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr

    Kontaktaufnahme für Kinder und Jugendliche

    Direkte Kontaktaufnahme, über Kindergarten und Schulen aller Stufen, über Sozialdienste, Überweisung durch Kinderarzt, Facharzt bzw. Vertrauensarzt.


    Kontaktaufnahme für Erwachsene

    Direkte Kontaktaufnahme, Überweisung durch ärztliches Personal für Allgemeinmedizin oder fachärztliches Personal, Überweisung durch Psychologinnen/Psychologen, Empfehlung seitens des Arbeitsamtes und des Sozialdienstes

    Medizinisches Leistungsangebot

    Im Bereich Kinder und Jugendliche

    Im Bereich Kinder und Jugendliche werden folgende Probleme und Störungen behandelt:

    • Entwicklungsprobleme
    • Lernschwierigkeiten
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Ängste
    • Traumata und Gewalterfahrungen
    • Psychosomatische Beschwerden

    Folgende Leistungen werden erbracht:

    • Abklärung der Stärken und Schwächen (Intelligenz, Sprache, Wahrnehmung, soziale Teilhabe) unter Anwendung von psychodiagnostischen Verfahren (Tests, Explorationsgespräch und Beobachtung)
    • Schriftliche Abfassung von psychologischen Befundberichten
    • Einzel- und Familiengespräche
    • Begleitung und Unterstützung von KindergärtnerInnen, LehrerInnen, BetreuerInnen und ErzieherInnen
    • Kreative Psychotherapie
    • Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten (Kinderneuropsychiatrie, Rehabilitationsdienst, Sozialdienst u.a.)

    Alle Leistungen sind als Präventivmaßnahme kostenfrei.

    Im Bereich Erwachsene

    Im Bereich Erwachsene werden folgende Probleme und Störungen behandelt:

    • Ängste und Depressionen
    • Krisen und Suizidgedanken
    • Psychosomatische Störungen
    • Leistungsschwierigkeiten in Ausbildung und Beruf
    • Probleme im sexuellen Bereich
    • Traumatische Erfahrungen und Belastungssituationen

    Folgende Leistungen werden erbracht:

    • Einzelberatung und Psychotherapie
    • Begleitung und Unterstützung
    • Aufklärung und Information über psychologische Fragestellungen
    • Abklärung der Leistungsfähigkeit unter Anwendung von psychodiagnostischen Verfahren (Tests, Explorationsgespräch und Beobachtung)
    • Schriftliche Abfassung von psychologischen Befunden
    • Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten bei Bedarf und in Absprache mit dem Klienten bzw. der Klientin

    Die Leistungen unterliegen den geltenden Ticketbestimmungen.

    Standort:
    Galileo-Galilei-Straße 2/E
    39100 Bozen (BZ)

    Sekretariat:

    Montag-Donnerstag 8:30-12:30 und 14:00-17:00 Uhr

    Freitag 8:30-12:30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

    Hier geht es zum Link des Dienstes

  • D.f.A. – Dienst für Abhängigkeitserkrankungen

    D.f.A. – Dienst für Abhängigkeitserkrankungen

    1. Dienst für Drogenabhängigkeiten

    Was ist dieser Dienst?
    Der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen ist ein ambulanter Dienst und kann Notfalldienste nicht ersetzen. Es wird auf ambulanter sowie territorialer Ebene gearbeitet und er wendet sich an Personen mit einer Abhängigkeit oder einem Missbrauch von Substanzen, ihren Familienmitgliedern oder Partnern.

    Was bietet der Dienst?
    Der Dienst bietet Präventionsarbeit, Behandlung sowie Rehabilitation an, basiert auf einem multiprofessionellen integrierten Modell und greift dabei auf verschiedenen Fachkräften zurück: ärztliches Personal, Psychologinnen/Psychologen, Sozialassistentinnen/-assistenten, prof. Erzieherinnen/er, Pflegepersonal, Sozio-sanitäre Mitarbeiterinnen/er, Verwaltungspersonal.
    Der Zugang ist frei und erfolgt unter Berücksichtigung der Gesetze in Bezug auf Privacy und Berufsgeheimnis.

    • Ärztliche Visiten und Beratungen
    • Pharmakotherapie, Laboruntersuchungen
    • Rechtsmedizinische Abklärungen auf Anfrage anderer Dienste und Institutionen
    • Krankenpflegerische Leistungen und Beratungen
    • Psychologische und psychotherapeutische Tätigkeiten
    • Soziale Tätigkeiten
    • Aktivierung der zuständigen kompetenten Sozialdienste bei komplexeren sozialen Problematiken

    2. Zentrum für Beratung und Prävention

    Welche Informationen bietet das Zentrum an?

    • Über Substanzen und deren Wirkungen
    • Über Risikoverhalten
    • Über die damit verbundenen psychosozialen und gesetzlichen Probleme
    • Über die aktuelle Gesetzeslage
    • Über Erziehungsthemen für Eltern von Jugendlichen
    • Über Warnsignale für heranschleichenden Verhaltensprobleme

    Außerdem kümmert es sich um die Überweisung an kompetente Dienste und fördert Weiterbildungen und selektive Prävention.

    3. Fachambulanz für Spielsucht

    Was macht die Ambulanz für Spielsucht?

    • Gespräche zur Abklärung des Krankheitsbildes, Beratung, psychologische – soziale und erzieherische Unterstützung für Betroffene und Familienmitgliedern
    • Psychodiagnostik, individuelle sowie familiäre Psychotherapie
    • Abklärung und Einweisung in Rehabilitationszentren, Überweisung an anderen sanitären Diensten
    • Abklärung und soziale Beratung, eventuelle Überweisung an Einrichtungen, welche über die zuständigen Ressourcen verfügen (Sozialsprengel, Rechtsberatung, Schuldenberatungsstellen)
    • Bei Bedarf ärztliche Beratung

    4. Bereich Alkohologie im Krankenhaus Bozen

    Was bietet dieser Bereich an?

    • Psychologische Beratung und Betreuung von stationär im Krankenhaus aufgenommenen Patientinnen oder Patienten, bei denen Krankheiten im Zusammenhang mit Missbrauch/Abhängigkeit von Alkohol diagnostiziert wurden
    • Gesundheitserziehung und Präventionsarbeit in Zusammenhang mit den verschiedenen Krankenhausabteilungen
    • Vermittlung von Informationen an Patientinnen/Patienten und deren Angehörige über Möglichkeiten ambulanter Behandlung; Abklärung zur weiteren Behandlung und/oder Beratung und gegebenenfalls Überweisung an das Ambulatorium HANDS

    5. Ambulanter Dienst HANDS

    Für die ambulante Behandlung von Missbrauch und Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten bietet der Gesundheitsbezirk Bozen eine Konvention mit dem privaten Verein HANDS an.

    Was bietet der Dienst an?

    • Ambulantes Entgiftungs- und Entwöhnungsprogramm

    An wem können die PatientInnen weitergeleitet werden?

    • An das „Therapeutische Zentrum zur Behandlung von Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit“ Bad Bachgart, mit 6- bis 8- wöchigem stationären Aufenthalt mit psychotherapeutischer Ausrichtung
    • An die Therapiegemeinschaft des Vereins HANDS – Bozen, Dantestr. 18, mit ca. 3- bis 6- monatigem stationären oder Tagesaufenthalt, mit psychosozialer Ausrichtung
    • An die geschützten Werkstätten des Vereins HANDS, mit ergotherapeutischer Ausrichtung
    • Besondere Aufmerksamkeit wird der Organisation von Informationsgruppen, Gruppen zur Sensibilisierung und therapeutischen Gruppen unter professioneller Führung geschenkt, die sich sowohl an Patientinnen und Patienten als auch an deren Angehörigen richten. Weiteres werden die auf dem Territorium tätigen Selbsthilfegruppen gefördert und unterstützt

    Der ambulante Dienst HANDS kann Notfalldienste nicht ersetzen. 

    Standort:
    Neubruchweg 3
    39100 Bozen (BZ)

    Sekretariat:

    Montag-Dienstag, 8:00-13:00 und 14:00-17:00 Uhr

    Mittwoch-Donnerstag 8:00-10:00; 12:00-13:00 und 14:00-17:00 Uhr;

    Freitag 8:00-14:00 Uhr Dienstag 10.30-12.30 Uhr nur Anrufbeantworter;

    Mittwoch 10.30-12.30 Uhr nur telefonisch

  • Zentrum für psychische Gesundheit

    Zentrum für psychische Gesundheit

    Der Psychiatrische Dienst behandelt Menschen in schwierigen Situationen, indem er – den Bedürfnissen der Patienten entsprechend – eine psychologische Behandlung und eine spezialisierte psychiatrische Grundversorgung einschließlich Notfallmanagement und Notfallpsychologie anbietet.

    Welches sind die Aufgaben des Zentrums?

    Das Zentrum Psychischer Gesundheit organisiert und koordiniert die Aktivitäten der psychiatrischen Gesundheitsversorgung und optimiert die Bereitstellung von Leistungen und Diensten vor Ort.

    Damit kann auf die konkreten Bedürfnisse der PatientInnen eingegangen werden. Das Zentrum Psychischer Gesundheit arbeitet mit Blick auf die therapeutische Kontinuität. Mehrstufige und transversale Dienstleistungen werden in allen Fachbereichen des Gesundheitswesens angeboten. Sowohl nationale als auch internationale Richtlinien bestätigen die wachsende Bedeutung und Relevanz dieses Bereichs.

    Bei der Planung des Psychiatrischen Dienstes werden unterschiedliche Problembereiche und Pathologien wie psychosomatische Komorbiditäten, geschlechtsspezifische Besonderheiten, Ethnopsychiatrie, Sensibilisierung, Prävention, Frühdiagnose, Frühintervention, Therapie, Rehabilitation und Einbeziehung der PatientInnen berücksichtigt.

    Was ist das Ziel?

    Ziel ist es, die Dienstleistungen entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen der BürgerInnen ständig zu verbessern und die Warteliste zu verkürzen. Grundlegend für eine qualitativ hochwertige psychiatrische Versorgung ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen PatientIn und den BehandlerInnen.

    Welche Leistungen werden angeboten?

    • Erwachsenenpsychologie und Psychotherapie
    • Gruppenpsychotherapie
    • Neuropsychologie und Gerontopsychologie
    • Psychologische Betreuung von Menschen mit körperlichen Pathologien (akut und chronisch) und deren Angehörigen, im Bereich der medizinischen Psychologie
    • Selbsthilfegruppen 

    Das Zentrum Psychischer Gesundheit bietet außerdem folgenden Dienstleistungen an:

    • Nach einer Erstvisite im Ambulatorium für Allgemeinpsychiatrie und Liaisonpsychiatrie wird bei Bedarf die zuständige Equipe aktiviert.
    • Erstellung eines spezifischen, auf die jeweilige Person abgestimmten Behandlungsplans unter Einbeziehung von Psychotherapie, Psychopharmakologie, Pflege und Sozialassistenz. In der Akutphase der Erkrankung ist auch eine stationäre Behandlung möglich.
    • Management der Stabilisierungsphase durch die Festlegung eines Behandlungs- und Rehabilitationsprogramms wie Psychoedukation mit anschließendem Übergang in eine Selbsthilfegruppe, Eingliederung in ein Rehabilitationszentrum oder in eine teilstationäre Wohneinrichtung (betreutes Wohnen).

    Die Anzahl der Menschen mit behandlungsbedürftigen kognitiven Störungen und Verhaltensauffälligkeit wächst ständig. Wir arbeiten koordinierend mit den Sozialdiensten zusammen, um die Betreuungskontinuität und individuelle, fachspezifische Unterstützung zu gewährleisten.

    Bozen, Rosministraße 42

    Hier geht es zur Webseite

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