Autor: UnBlock Media Apps

  • Die Erste Hilfe im Krankenhaus

    Die Erste Hilfe im Krankenhaus

    Der Erste-Hilfe-Dienst ist in vielen Fällen die erste Anlaufstelle für die Opfer von Gewalt. 

    Wie ist der Ablauf wenn sich jemand an die Erste Hilfe wendet?

    Das Opfer wird in der Triage empfangen, wo erste Informationen über eine bereits festgestellte oder eine potenzielle Gewaltsituation gesammelt werden. 

    Es wird ein oranger Prioritätscode (Dringlichkeit) zugewiesen, der eine vorrangige medizinische Untersuchung vorsieht. Dies geschieht, um das Risiko eines Umdenkens oder eines freiwilligen Weggehens zu minimieren. 

    Das Opfer wird dann so schnell wie möglich vom medizinischen Personal betreut. Es werden eine ausführliche Anamnese und eine medizinische Untersuchung durchgeführt, die auf die vom Opfer geschilderte Gewaltsituation bezogen sind, sowie alle erforderlichen Untersuchungen – Röntgenaufnahmen, fachärztliche Untersuchungen, Entnahme von biologischem Material. 

    Das Opfer wird über die Möglichkeit informiert, Anzeige zu erstatten und sich an ein Beratungszentrum für Gewaltopfer zu wenden, das in der Lage sein wird, das Opfer während des gesamten Verlaufes zu begleiten. In den schwerwiegendsten Fällen, d. h. bei einer Prognose von mehr als 20 Tagen, bei Gewalt gegen Minderjährige oder in anderen besonderen Situationen, ist es Aufgabe des Arztes, sich direkt bei den Ordnungskräften zu melden und eventuell das Jugendgericht einzuschalten. Bei der Entlassung wird sichergestellt, dass das Opfer alle Informationen erhalten hat, die der Begrenzung und/oder Vermeidung von Gewaltsituationen dienen. Falls erforderlich, wird eine geschützte Hospitalisierung durchgeführt.

  • Sozialdienste

    Sozialdienste

    Aus wem setzt sich das Team zusammen?

    Das Team von „Geschützte Begegnungen – Besuchsbegleitung“ besteht aus einem Koordinator und Betreuungspersonal, vor allem aus Erziehern und Erzieherinnen, deren Anzahl je nach den Anfragen und der anschließenden Betreuung variiert. Zusätzlich steht eine Psychologin für Beratungszwecke zur Verfügung.

    Was macht der Sozialdienst?

    Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten und in der Regel infolge einer Maßnahme bzw. auf Anweisung der Justizbehörde, d.h. bei Vorliegen eines Beschlusses, der Dienst, der in der gesamten Provinz und in einigen Fällen auch regional tätig ist, bietet Minderjährigen die Möglichkeit, den Elternteil oder einen anderen Verwandten zu treffen, bei dem sie derzeit nicht leben. Dabei wird zwischen geschützten Besuchen, die in einem geschlossenen Raum, z.B. einer eigens hierfür gedachten Räumlichkeit, stattfinden, wo das Setting, d.h. das Umfeld stärker definiert und strukturiert ist, und begleiteten Besuchen, die im Freien und an öffentlichen Orten stattfinden können, unterschieden. Die Zeiten und die Dauer der Interventionen werden mit dem entsendenden Sozialdienst in Absprache mit den Familien vereinbart.

    Es ist wichtig, dass sich Eltern und Kinder – sofern die nötigen Voraussetzungen bestehen – weiterhin sehen bzw. treffen können, wenn auch im Beisein einer Betreuungsperson; dies, um die Beziehung aufrechtzuerhalten und – in manchen Fällen – sogar zu stärken. Somit hilft der Dienst, bestimmte Themenbereiche zu bewältigen, welche ohne direkten Kontakt womöglich nicht angegangen und somit gelöst werden könnten, und bietet eine wertvolle Unterstützung, um mögliche Schwierigkeiten zwischen den einzelnen Personen zu überwinden.

    Anlaufstelle:

    Koordinator

    Dr. Davide Galler – 338 9477490

    Verein „La Strada – Der Weg“ ONLUS
    Mariaheimweg 42, 39100 Bozen
    Tel. 0471 203 111



  • Staatspolizei, Carabinieri und Stadtpolizei

    Staatspolizei, Carabinieri und Stadtpolizei

    Die Staatspolizei

    Welche Aufgaben hat sie?

    – im Rahmen des Kontroll- und Koordinierungsplans (112) die erste Intervention des Streifendienstes mit geschulten PolizistInnen, die für den Eingriff bei Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgebildet sind;

    – in der Quästur die Entgegennahme von Anzeigen und die Beratung der Gewaltopfer beim Amt für Anzeigen, das von Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet ist;

    – in der Kriminalabteilung der Quästur  (3. Stock) die Entgegennahme von Anträgen auf Stalking-Verwarnungen und die Ausstellung der Verwarnungen beim Büro für Stalking und Verwarnung.

    – Das Ermittlungsbüro (2. Sektion) der Fahndungsabteilung im 1. Stock befasst sich mit Verbrechen gegen die Person und ist auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert.

    – Bei jedem Kommissariat (Meran-Brixen-Brenner und Innichen) gibt es ein polizeigerichtliches Team, das für die Bearbeitung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgebildet und eingesetzt wird und bei Bedarf von der Fahndungsabteilung unterstützt wird.

    – Im Krankenhaus Bozen gibt es einen Polizeiposten (in der Regel von Montag bis Samstag geöffnet), dessen Personal auch für die Behandlung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt geschult ist und die medizinischen Fachkräfte unterstützt.

  • Kontaktstelle gegen Gewalt an Frauen

    Kontaktstelle gegen Gewalt an Frauen

    Die Beratungsstelle gegen Gewalt ist ein sicherer und kostenloser Ort, der Frauen unterstützt, die Gewalt erlebt haben oder sich derzeit in Gewaltsituationen befinden.

    Die Beratungsstelle befindet sich in Bozen, Neubruchweg 21 (Europa-Viertel).

    Öffnungszeiten der Beratungsstelle:

    • Montag: 08:30 – 15:30
    • Dienstag: 08:30 – 17:30
    • Mittwoch: 12:30 – 17:30
    • Donnerstag: 13:00 – 18:00
    • Freitag: 08:30 – 12:30

    Die Beratungsstelle ist ein öffentlicher Anlaufpunkt, an den sich betroffene Frauen sowie Dritte wenden können, um Informationen und Unterstützung zu erhalten. Sie richtet sich insbesondere an Frauen, die in zwischenmenschlichen Beziehungen, Partnerschaften, Familien, am Arbeitsplatz oder in anderen sozialen Kontexten psychische, physische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt sowie Misshandlungen, Unterdrückung oder Stalking erlebt haben.

    Für eine sofortige Beratung ohne Wartezeit wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren unter der kostenlosen Hotline:
    📞 800 276 433


    Diese Nummer ist jederzeit erreichbar – rund um die Uhr, das ganze Jahr über.


    Wer bietet Hilfe?

    Frauen, die sich an die Beratungsstelle wenden, treffen auf qualifizierte und speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen, die ihnen folgende Unterstützung anbieten:

    • Persönliche und/oder telefonische Beratung: Ein Raum zur Klärung von Gefühlen, Bedürfnissen und Problemen sowie zur Entwicklung von Strategien, um aus der Gewaltsituation herauszukommen. Ziel ist es, Frauen über ihre Rechte und Ressourcen aufzuklären und sie bei der Vernetzung mit relevanten öffentlichen und privaten Einrichtungen zu unterstützen – auch für ihre Kinder.
    • Rechtsberatung: Eine erfahrene Anwältin für Familienrecht informiert die Frauen über ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleitet sie, wenn nötig, durch den rechtlichen Prozess.
    • Informationen über lokale Unterstützungsangebote.

    Die Dienstleistungen sind kostenlos und werden anonym angeboten!

    Darüber hinaus ist die Beratungsstelle ein Ort, an dem Schulungen, Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprojekte organisiert werden, um das öffentliche Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen zu schärfen. Durch die Zusammenarbeit mit Institutionen und der Zivilgesellschaft wird daran gearbeitet, Gewalt in all ihren Formen sichtbar zu machen und politische sowie soziale Maßnahmen zum Schutz von Frauen zu fördern.

    Das Projekt richtet sich zudem an alle Interessierten – Einzelpersonen sowie öffentliche und private Institutionen –, die sich über das Thema Gewalt gegen Frauen informieren oder weiterbilden möchten.


    Das Frauenhaus

    Das Frauenhaus ist eine geschützte, nicht öffentlich bekannte Unterkunft, in der Frauen sowie ihre Kinder Schutz und Sicherheit vor Gewalt finden können.

    Durch Einzel- und Gruppengespräche mit geschulten Mitarbeiterinnen erhalten Frauen die Möglichkeit, sich frei und bewusst mit ihrer Zukunft auseinanderzusetzen. Im Frauenhaus gelten Regeln des respektvollen Zusammenlebens und der Gewaltfreiheit. Der geschützte Raum fördert Solidarität und gegenseitige Unterstützung, wodurch Frauen aus der sozialen Isolation herausfinden können.

    In der Einrichtung begleiten qualifizierte Fachkräfte auch die Kinder der betroffenen Frauen mit gezielten Unterstützungsangeboten, um die erlebte oder miterlebte Gewalt zu verarbeiten.

    Struktur des Frauenhauses:

    • Eine verantwortliche Mitarbeiterin kümmert sich um den Bereich „Haus“.
    • Mitarbeiterinnen für den Bereich „Kinder“ unterstützen die minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner.
    • Mitarbeiterinnen für den Bereich „Frauen“ sind im wöchentlichen Wechsel für Übergaben und Notfalldienste an Wochenenden und Feiertagen zuständig.

    Für Kinder gibt es ein eigenes Spielzimmer sowie spezielle Aktivitäten.

    Nachtdienst:

    • Während der Nacht ist eine Nachtbetreuerin vor Ort, die telefonisch erreichbar ist und Notfälle sowie Notunterkünfte koordiniert.
    • Sie gewährleistet die Sicherheit der Einrichtung und ist eine verantwortliche Ansprechperson für die Frauen und ihre Kinder.
    • Vor Dienstantritt absolvieren Nachtbetreuerinnen eine interne Schulung zu den verschiedenen Formen, Dynamiken und Folgen von Gewalt, um im Notfall richtig handeln zu können.

    Übergangswohnungen

    In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Stadt Bozen verwaltet die Organisation „Gea“ acht Übergangswohnungen. Diese bieten Frauen und ihren Kindern, die zuvor in Schutzeinrichtungen untergebracht waren und nicht mehr auf akuten Schutz angewiesen sind, eine stabile Wohnmöglichkeit für bis zu zwei Jahre.

    Die Übergangswohnungen ermöglichen Frauen, ihre Selbstständigkeit in einem betreuten Umfeld zu erproben.

    Betreuung:
    Eine Fachkraft begleitet die Frauen individuell und unterstützt sie je nach erreichtem Autonomiegrad. Sie arbeitet mit anderen sozialen Diensten zusammen, um die Frauen bestmöglich in ihr neues Leben zu integrieren.

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