Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht hat folgende Zuständigkeiten inne: strafrechtlich ist sie für Straftaten zuständig, die von Minderjährigen begangen werden. In diesen Fällen nimmt die Staatsanwaltschaft die Vorerhebungen vor, erhebt Anklagen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Archivierung vorliegen, tritt als Anklägerin auf, sorgt für die Strafvollstreckung. Zivilrechtlich ist sie befügt, beim Jugendgericht den Erlass von Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Risikosituationen bzw. den Einsatz der zuständigen Dienststellen zu beantragen. Sie kann außerdem die Einleitung des Verfahrens für die Freigabe von verwahrlosten Minderjährigen zur Adoption beantragen. Sie begutachtet sämtliche Maßnahmen des Jugendgerichtes.
Tätigkeiten und Dienstleistungen
Im zivilrechtlichen Bereich steht die Staatsanwaltschaft den verschiedenen Dienststellen und den BürgerInnen für Informationen und Erklärungen zur Verfügung. Sie erteilt der Gerichtspolizei und den zuständigen Dienststellen den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Erhebungen bezüglich gemeldeter Risikosituationen, und zwar mit dem Ziel, auf Grundlage der Erhebungsergebnisse die notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Sie arbeitet an der Vollstreckung der Beschlüsse des Jugendgerichtes mit, auch mittels Einsatz der ihr zugeteilten Gerichtspolizisten (z.B. Entfernung der Minderjährigen vom Familienwohnsitz).
Frauenspezifische Projekte
Die Staatsanwaltschaft arbeitet zum Schutz der Minderjährigen. Maßnahmen zum Schutz der Mütter werden nur dann getroffen, wenn sie zum Schutz des Kindes notwendig sind.
Mitarbeiter/Innen
Bei der Staatsanwaltschaft sind zwei Richterstellen (Leitender Staatsanwalt und Staatsanwalt) vorgesehen. Sie erledigen die Arbeit mithilfe der Kanzleiangestellten und von sechs Gerichtspolizisten und -polizistinnen.
Zugang
Jede Person kann der Staatsanwaltschaft melden, ob sich Minderjährige in möglichen Risikosituationen befinden. Jede Meldung wird kontrolliert und eventuell anhand entsprechender Erhebungen überprüft. Es ist möglich, einen Termin mit den Richtern und Richterinnen und mit der Gerichtspolizei zu vereinbaren. Die Dienststellen können Erläuterungen oder Informationen auch per E-Mail erhalten.
Kontakte
Freiheitsstraße 23, 39100 Bozen
Tel.: 0471 226433
E-Mail: procmin.bolzano@giustizia.it