Kategorie: Nicht kategorisiert

  • Tagung zum Thema „Zukunft Mann – nuovi maschi“

    Anlässlich 25 Jahre Caritas Männerberatung veranstalten wir am Donnerstag, den 19. November 2026, dem internationalen Männertag von 9.00 bis 13.00 Uhr im Pastoralzentrum in Bozen eine Tagung zum Thema „Zukunft Mann – nuovi maschi“, zu der wir schon jetzt alle Interessierten herzlich einladen.

    Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Südtirol, Italien und Europa werden wir im Dialog miteinander aus unterschiedlichen Perspektiven Zukunftsmodelle für neue Männer entwickeln.

  • Il libro bianco per la formazione sulla violenza contro le donne

    È ora disponibile sul sito del Dipartimento Pari Opportunità il Libro bianco per la formazione sulla violenza contro le donne. Il volume, curato dal Comitato Tecnico Scientifico dell’Osservatorio sul fenomeno della violenza nei confronti delle donne e sulla violenza domestica istituito presso il Dipartimento per le pari opportunità, è stato presentato in occasione della Giornata internazionale per l’eliminazione della violenza contro le donne del 25 novembre 2024, alla presenza della Ministra per la famiglia, la natalità e le pari opportunità, Eugenia Roccella.

    A partire dal Libro bianco, saranno elaborate, sentita l’Assemblea dell’Osservatorio stesso, le Linee guida per la formazione  sulla violenza contro le donne previste dall’art. 6 della legge 168 del 24 novembre 2023.

  • Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht

    Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht hat folgende Zuständigkeiten inne: strafrechtlich ist sie für Straftaten zuständig, die von Minderjährigen begangen werden. In diesen Fällen nimmt die Staatsanwaltschaft die Vorerhebungen vor, erhebt Anklagen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Archivierung vorliegen, tritt als Anklägerin auf, sorgt für die Strafvollstreckung. Zivilrechtlich ist sie befügt, beim Jugendgericht den Erlass von Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Risikosituationen bzw. den Einsatz der zuständigen Dienststellen zu beantragen. Sie kann außerdem die Einleitung des Verfahrens für die Freigabe von verwahrlosten Minderjährigen zur Adoption beantragen. Sie begutachtet sämtliche Maßnahmen des Jugendgerichtes.

    Tätigkeiten und Dienstleistungen

    Im zivilrechtlichen Bereich steht die Staatsanwaltschaft den verschiedenen Dienststellen und den BürgerInnen für Informationen und Erklärungen zur Verfügung. Sie erteilt der Gerichtspolizei und den zuständigen Dienststellen den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Erhebungen bezüglich gemeldeter Risikosituationen, und zwar mit dem Ziel, auf Grundlage der Erhebungsergebnisse die notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Sie arbeitet an der Vollstreckung der Beschlüsse des Jugendgerichtes mit, auch mittels Einsatz der ihr zugeteilten Gerichtspolizisten (z.B. Entfernung der Minderjährigen vom Familienwohnsitz).

    Frauenspezifische Projekte

    Die Staatsanwaltschaft arbeitet zum Schutz der Minderjährigen. Maßnahmen zum Schutz der Mütter werden nur dann getroffen, wenn sie zum Schutz des Kindes notwendig sind.

    Mitarbeiter/Innen

    Bei der Staatsanwaltschaft sind zwei Richterstellen (Leitender Staatsanwalt und Staatsanwalt) vorgesehen. Sie erledigen die Arbeit mithilfe der Kanzleiangestellten und von sechs Gerichtspolizisten und -polizistinnen.

    Zugang

    Jede Person kann der Staatsanwaltschaft melden, ob sich Minderjährige in möglichen Risikosituationen befinden. Jede Meldung wird kontrolliert und eventuell anhand entsprechender Erhebungen überprüft. Es ist möglich, einen Termin mit den Richtern und Richterinnen und mit der Gerichtspolizei zu vereinbaren. Die Dienststellen können Erläuterungen oder Informationen auch per E-Mail erhalten.

    Kontakte
    Freiheitsstraße 23, 39100 Bozen

    Tel.: 0471 226433

    E-Mail: procmin.bolzano@giustizia.it

  • Der Verein Donne Nissà

    Der Verein Frauen Nissà empfängt Migrantinnen durch Begegnung und aktives Zuhören. Dabei verfolgt sie einen interkulturellen und gendersensiblen Ansatz, der Frauen in die Lage versetzt, selbst Akteurinnen ihres Empowerments zu werden.

    Im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt arbeitet Nissà aktiv mit den örtlichen Diensten zusammen: Sie vermittelt und begleitet Frauen, die Gewalt erfahren, zu den Anti-Gewalt-Zentren und nimmt Frauen in den Anti-Gewalt-Häusern auf. Ziel ist es, ein informelles Unterstützungsnetz neu zu schaffen und individuelle Entwicklungswege zu eröffnen. Dabei werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die die soziale und berufliche Integration sowie ein erneuertes Bewusstsein für aktive Bürgerschaft unterstützen.

    Kontakte
    Cagliaristraße 22/a, 39100 Bozen
    Tel.: 0471 935444
    Mobil: 3338949770
    E-Mail: info@donnenissa.it

  • Die Gleichstellungsrätin

    Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren und kann diese auch vor Gericht vertreten. Darüber hinaus führt sie Mediationen durch und ist Mitglied in vielen Kommissionen und Arbeitsgruppen, um den Aspekt der Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

    Wie arbeitet die Gleichstellungsrätin?

    Grundsätzlich gilt: Wer auch immer das Gefühl hat, Opfer einer Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts zu sein, ist bei der Gleichstellungsrätin richtig.

    Die Gleichstellungsrätin betrachtet jeden Fall gesondert und entscheidet, zusammen mit der betroffenen Person, die zu tätigende Intervention. Sie unterliegt der Schweigepflicht.
    Bei Einzelfallberatungen werden folgende Dienstleistungen erbracht:

    • Informationsgespräche,
    • Ein- oder mehrmalige Beratungsgespräche,
    • Mediationen.

    In Fällen von individueller oder kollektiver Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat die Gleichstellungsrätin Klageberechtigung.

    Bei Meldungen in Bezug auf Diskriminierungen am Arbeitsplatz vonseiten von Institutionen, z. B. bei Meldungen von kollektiven Diskriminierungen setzt die Gleichstellungsrätin Maßnahmen, um die Diskriminierung zu beseitigen.

    Der Anti-Mobbing-Dienst

    Mit dem Gesetz Nr. 4/2021 zur „Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz“ wurde der Anti-Mobbing-Dienst beim Amt der Gleichstellungsrätin angesiedelt.

    Die Kernaufgaben dieses Dienstes sind:

    • Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber;
    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen;
    • Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit lokalen; Weiterbildungseinrichtungen;
    • Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen.

    Kontakt

    Cavourstraße 23/c (Parterre)
    39100 Bozen

    Tel.: +39 0471 946003
    E-Mail: info@gleichstellungsraetin-bz.org
    PEC: gleichstellungsraetin.consparita@pec.prov-bz.org

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag
    09:00 – 12:00 Uhr
    15:00 – 16:30 Uhr

    Freitag
    09:00 – 12:00 Uhr

  • Haus Margaret der Caritas Bozen

    Haus Margaret ist eine Wohneinrichtung der Caritas Diözese Bozen-Brixen, die 18 Plätze in neun Doppelzimmern mit eigenem Bad für volljährige Frauen anbietet, die sich in einer schweren Wohnungs-, Wirtschafts- und sozialen Notlage befinden. Die Bewohnerinnen haben die Möglichkeit, den Speisesaal zu nutzen und erhalten somit Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie einen Wäschereiservice an 365 Tagen im Jahr.

    Ziel des Dienstes ist die soziale Reintegration der Personen durch pädagogische Begleitung und unter Verwendung des Instruments des individuellen persönlichen Projekts (IPP).

    Der Ansatz, der vom Psychologen Carl Rogers übernommen wurde, besteht darin, den Menschen und seine subjektiven Erfahrungen in den Mittelpunkt zu stellen, d.h. die Person unvoreingenommen aufzunehmen und sie in allen Lebensbereichen zu begleiten, indem sie bei der Entdeckung (oder Wiederentdeckung) ihrer Ressourcen und ihrer Autonomie unterstützt wird.

    Im Rahmen des Projekts ist es von grundlegender Bedeutung, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und mit dem Sozialdienst und den spezialisierten Diensten vor Ort zusammenzuarbeiten.

    Wie läuft die Überweisung ab?

    Die Überweisung erfolgt ausschließlich über ein vorgegebenes Formular, das von der zuständigen Sozialarbeiterin ausgefüllt wird. Anschließend wird ein Kennenlerntreffen (sofern die rechtlichen und projektbezogenen Voraussetzungen gegeben sind) mit der Einrichtungsleiterin und der Sozialarbeiterin des Sozialdienstes vereinbart.

    Kontakte:

    E-Mail: margaret@caritas.bz.it

    Tel.: 0471 301017

  • Verein netz – Offene Jugendarbeit

    netz I Offene Jugendarbeit ist eine Vernetzungsstelle
    für Menschen, Einrichtungen, Projekte und Ideen.

    netz I Offene Jugendarbeit ist eine Kompetenzstelle
    für Information, Begleitung und Beratung.

    netz I Offene Jugendarbeit ist eine Fachstelle
    für Entwicklung und Qualität.

    netz I Offene Jugendarbeit ist der Dachverband der Jugendtreffs, JugendzentrenJugendkulturvereine und anderen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Südtirol.

    Der Verband wurde im Jahr 2001 als „N.E.T.Z. – Netzwerk der Jugendtreffs und -zentren in Südtirol“ gegründet. Seit 2002 ist er als ehrenamtlich tätiger Verein eingetragen. Der Dachverband entstand auf Initiative von engagierten Personen: mit dem damaligen Ziel, die Interessen der Jugendtreffs und Jugendzentren landesweit zu vertreten und die Offene Jugendarbeit in Südtirol zu vernetzen. Heute engagiert sich der Verband -nun „netz I Offene Jugendarbeit“ genannt- für die qualitative Weiterentwicklung der Offenen Jugendarbeit in Südtirol. Er will die Arbeit mit jungen Menschen stärken und ihre Wirkung sichtbar machen.

    Kontakte

    Goethestraße 42, 39100 Bozen

    Tel.: +39 0471 095139 

    Email: info@netz.bz.it

    http://www.netz.bz.it

  • Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste AGJD

    Die Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienst (AGJD) ist der Zusammenschluss der 18 Jugenddienste Südtirols, des Nëus Jëuni Gherdëina und des Jugendbüros Passeier. Wir verbinden die Jugenddienste zu einem landesweiten Netzwerk.

    Kontakte

    Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße 42

    Telefon: 0471 / 40 21 06 

    E-Mail: agjd@jugenddienst.it

    http://www.jugenddienst.it

  • Amt für Jugend Gemeinde Bozen

    Das Amt für Jugend der Gemeinde Bozen koordiniert Projekte in der Jugendarbeit und das Netzwerk der Jugendeinrichtungen der Stadt Bozen.

    Ist offen für neue Ideen und Projekte für die Jugend.

    Kontakt

    Tel: 0471 997459

    mail: 4.2.0@gemeinde.bozen.it

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