Kategorie: Gesetzgebung und Dokumente

  • Il libro bianco per la formazione sulla violenza contro le donne

    È ora disponibile sul sito del Dipartimento Pari Opportunità il Libro bianco per la formazione sulla violenza contro le donne. Il volume, curato dal Comitato Tecnico Scientifico dell’Osservatorio sul fenomeno della violenza nei confronti delle donne e sulla violenza domestica istituito presso il Dipartimento per le pari opportunità, è stato presentato in occasione della Giornata internazionale per l’eliminazione della violenza contro le donne del 25 novembre 2024, alla presenza della Ministra per la famiglia, la natalità e le pari opportunità, Eugenia Roccella.

    A partire dal Libro bianco, saranno elaborate, sentita l’Assemblea dell’Osservatorio stesso, le Linee guida per la formazione  sulla violenza contro le donne previste dall’art. 6 della legge 168 del 24 novembre 2023.

  • Gesetz 3 Oktober 2025, Nr.150

    Einführung des nationalen Tages gegen die Herabwürdigung des Aussehens von Menschen (body shaming)

    https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:legge:2025;150

  • Projekt Erika

    Projekt Erika

    Frauen sollen in Gewaltsituationen auf ein dicht verwebtes Netzwerk stoßen, das ihnen mit Beratung, Unterstützung und Begleitung zur Seite steht. Eines dieser Angebote ist das Projekt Erika.

    Was ist das Projekt Erika?

    Durch das Projekt sollen Gewaltopfer in den Notaufnahmen der Südtiroler Krankenhäuser schneller zu professioneller Begleitung aus der Gewaltsituation gelangen.

    Die Geschichte wie es zum Projekt kam

    Seine Ursprünge hat das Projekt im Jahr 2015 in Bozen, im Dezember des Vorjahres wurde es auf ganz Südtirol ausgeweitet. Im Jahr 2017 wurden über ein Dekret des Ministerpräsidenten dazu auf staatlicher Ebene Richtlinien für die Gesundheitsbetriebe erlassen. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), begeben sich bis zu zwei Drittel der Gewaltopfer ins Krankenhaus, um dort Hilfe in Anspruch zu nehmen. Daraus werde deutlich, welch wichtigen Stellenwert das dort tätige Personal für das Erkennen von Gewaltverbrechen und für einen fachlich kompetenten Umgang mit dieser Situation einnimmt. Gerade deshalb komme dem Projekt Erika und seiner flächendeckenden Ausdehnung auf ganz Südtirol ein großer Stellenwert zu.

    Flyer informiert über Projekt Erika

    Durch die Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls zwischen dem Südtiroler Gesundheitsbetrieb, der Landesabteilung Soziales, der Staatspolizei, dem lokalen Kommando der Carabinieri und den Kontaktstellen gegen Gewalt wird garantiert, dass Gewaltopfer schnellstmöglich den Zugang zu den Unterstützungsdiensten erhalten und zudem einen prioritären und direkten Zutritt zu medizinischen Leistungen in eigenen, geschützten Räumlichkeiten erfahren.

    In eigens organisierten Fortbildungskursen informieren und sensibilisieren die Mitarbeiterinnen der Kontaktstellen gegen Gewalt interessiertes medizinisches und pflegerisches Personal der Notaufnahmen und der gynäkologischen Abteilungen sowie der Ordnungskräfte.

    Der Sanitätsbetrieb und das Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion haben zudem einen Infoflyer herausgegeben, der künftig in öffentlichen Einrichtungen aufliegen soll.

    Zudem ist dieser auf den Webseiten des Sanitätsbetriebes abrufbar.

  • Gender Report –  EURAC

    Gender Report – EURAC

    Was ist der Gender Report?

    Mit dem Gender Report liefert Eurac Research zum ersten Mal einen interdisziplinären Überblick zum Thema Gender in Südtirol auf der Grundlage von wissenschaftlich erarbeiteten Erkenntnissen. Er zeigt den vielfältigen Einfluss, den Gender auf das Leben in Südtirol hat, und vereint lokal entwickeltes Wissen mit Erfahrungen und guten Beispielen aus dem In- und Ausland. 

    Der Gender Report befasst sich mit acht Bereichen, in denen die Geschlechterdimension eine wichtige Rolle spielt:

    • Geschichte
    • Kultur und Kunst; inklusive und geschlechtergerechte Sprache;
    • Bildung und Wissenschaft;
    • Pflege und Gesundheit;
    • Umwelt, Territorium und Energiesektor;
    • politische und wirtschaftliche Partizipation (Arbeit);
    • Minderheiten
    • Migration
    • Intersektionalität sowie geschlechtsspezifische Gewalt. 

    Es finden sich darin wissenschaftliche Erkenntnisse, Grafiken, ein Überblick über die wichtigsten Konzepte im Zusammenhang mit Gender, aber auch Interviews mit Menschen, die zu diesem Thema interessante Perspektiven und Erfahrungen beitragen: aus dem Bereich der Medizin, aus Organisationen, die sich für Frauen- und LGBTQIA+-Rechte einsetzen, aus dem Kunst- und Kulturbereich, sowie auch mit einer Koordinatorin für Personalwesen.


    Herausgeberinnen sind die Politikwissenschaftlerinnen Katharina Crepaz und Mirjam Gruber sowie die Sozio- und Rechtswissenschaftlerin Alexandra Tomaselli; über 40 Autorinnen und Autoren sowie Mitglieder der interdisziplinären Gruppe Gender Dynamics von Eurac Research waren an der Ausarbeitung des Reports beteiligt.

    Der Gender Report kann online gelesen werden unter: eurac.edu/de/reports/genderreport-sudtirol-2024

    Das Dossier findet sich unter folgendem Link: eurac.edu/de/dossiers/gender-definitionen-und-daten

  • Gleichstellungsplan Südtirol Aequitas

    Gleichstellungsplan Südtirol Aequitas

    Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie.

    Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.

    Was liegt dem Gleichstellungsplan zugrunde?

    Grundlage des Gleichstellungsaktionsplans Südtirol ist die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene:

    Eine Charta für die Kommunen und Regionen Europas, mit der sie sich verpflichten, ihren Einfluss und ihre Verbindungen dafür einzusetzen, dass mehr Gleichberechtigung für ihre Bürgerinnen und Bürger hergestellt wird.

    Was ist Aequitas?

    Im Herbst 2023 ist der erste Südtiroler Gleichstellungsaktionsplan Æquitas nach einem intensiven, partizipativen Erarbeitungsprozess vorgestellt worden. Darin werden Maßnahmen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen aufgelistet, mit denen die Gleichstellung in Südtirol vorangebracht werden soll. 

    Der umfassende Plan steht hier zum Download:

     Gleichstellungsaktionsplan Südtirol

  • Daten und Report

    Daten und Report

    Jahresbericht von DI.RE

    DI.RE (Donne in Rete contro la violenza sulle donne) veröffentlicht jedes Jahr den Jahresbericht, der eine Momentaufnahme des Netzwerks der Anti-Gewalt-Zentren und der im Land durchgeführten Aktivitäten darstellt.

    Hier können Sie den Bericht 2024 herunterladen, der sich auf das Tätigkeitsjahr 2023 bezieht:

    zum Bericht

    Bericht des OSCA

    Bericht über Gewalt gegen Frauen mit Behinderung

    Daten des ISTAT zur Gewalt gegen Frauen mit Behinderung

    „Distanzen verkürzen“ – Leitlinien in Unterstützter Kommunikation (CAA) für barrierefreie Informationen

  • Leitlinien

    Leitlinien

    Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, die Gewalt miterlebt haben

    Das Dokument „Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, die Gewalt miterleben“ ist ein Dokument, das 2023 von einer Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Frauenhausdienste und der Sozialdienste unter der Koordination des Amtes 24.1 Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion der Autonomen Provinz Bozen erstellt wurde.

    Was ist der Zweck dieses Dokumentes?

    Der allgemeine Zweck dieses Dokuments besteht darin, operative Leitlinien für die verschiedenen Akteure des Netzwerks zu erstellen, die sich mit weiblichen Gewaltopfern und ihren Kindern befassen, um die Zusammenarbeit zu verbessern, Rollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu klären und die wichtigsten Elemente zu ermitteln, auf die sich die zu ergreifenden Maßnahmen im Einklang mit der Istanbul-Konvention 2011 stützen sollen.

    Wie ist das Dokument aufgeteilt?

    Das Dokument besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Im theoretischen Teil finden sich rechtliche Hinweise zu Kindesmisshandlung und -missbrauch, ein Exkurs zu den Folgen von Gewalt gegen Frauen und Kinder und eine Darstellung der Dienste, an die sich die Leitlinien richten, und ihrer Zuständigkeiten (Sozialdienste und Frauenhäuser).

    Im operativen Teil hingegen werden die verschiedenen möglichen Szenarien, in denen sich eine Frau, die Opfer von Gewalt geworden ist, mit ihren Kindern befinden kann, mit den unterschiedlichen Interventionsmodalitäten vorgestellt, die von Situation zu Situation variieren, wobei jedoch immer der Schutz des Kindes und die Bewertung seines körperlichen und psychischen Wohlbefindens im Mittelpunkt stehen.

    Leitlinien miterlebte Gewalt

    Leitlinien für an Täter häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gerichtete Maßnahmen

  • Rechtsvorschriften auf lokaler Ebene

    Rechtsvorschriften auf lokaler Ebene

    Landesgesetz vom 21. Juni 2021, Nr. 4

    Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über Prävention und Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz.

    Hier geht es zum Gesetz

    Landesgesetz vom 9. Dezember 2021, Nr. 13 

    Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern.

    Dieses Gesetz enthält Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern.

    Hier geht es zum Gesetz

    LR-Beschluss vom 29. Dezember 2023, Nr. 1165

    Der Beschluss sieht die Ticketbefreiung für Gewaltopfer vor.

    Hier geht es zum Gesetz

    LR-Beschluss vom 12. Dezember 2023, Nr. 1100

    Der Beschluss enthält die Richtlinien für den Zugang zum Solidaritätsbeitrag für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind, im Sinne des Landesgesetzes Nr. 13/2021.

    Hier geht es zum Gesetz

    Einvernehmensprotokoll über den Solidaritätsbeitrag

    Einvernehmensprotokoll abgeschlossen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer betreffend den Solidaritätsbeitrag für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind.

    Liste der Anwälte

  • Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

    Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

    Di.Re „Frauen im Netzwerk gegen Gewalt“

    Die am 29. September 2008 gegründete nationale Vereinigung D.i.Re „Frauen im Netzwerk gegen Gewalt“ ist die erste italienische Vereinigung auf nationaler Ebene, der Frauenverbände und Organisationen angehören, die nicht-institutionelle Anti-Gewalt-Zentren und Frauenhäuser betreiben. Ihr Ziel ist es, das Problem der männlichen Gewalt gegen Frauen aus der Perspektive der Geschlechterdifferenz zu betrachten und die Wurzeln dieser Gewalt im Machtgefälle zwischen Männern und Frauen in verschiedenen sozialen Bereichen zu suchen. 

    Richtlinie zum Schutz der Kindheit und Jugend

    Am 15.04.2023 ist die „ Richtlinie zum Schutz der Kindheit und Jugend” (Policy per la tutela dell´infanzia e adolescenza) in Kraft getreten.

    Ziel es ist, ‘das Wohlergehen und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen zu sichern, zu fördern und zu gewährleisten, mit besonderem Augenmerk auf die Verhinderung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Bei allen von D.i.Re durchgeführten Aktivitäten werden Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung von Minderjährigen unter 18 Jahren ergriffen, mit denen die Vereinigung in Kontakt kommt, und zwar im Rahmen der Entwicklung von Projekten, die folgende Bereiche betreffen können: Prävention in Schulen, Forschung, Planung von Maßnahmen für Minderjährige auf EU- und nationaler Ebene.’

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    Gesamtstaatliche Strategie für die Geschlechtergleichstellung

    Es handelt sich um den ersten diesbezüglichen strategischen Plan in der Geschichte Italiens, der dem Land eine klare Aussicht und einschlägige Verfahren zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Chancengleichheit aufzeigen sowie ein System integrierter politischer Maßnahmen umreißen soll, in dem konkrete, genau definierte und überprüfbare Initiativen ins Leben gerufen werden.

    Hier geht es zur Datei

    ILO-Übereinkommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung (Internationale Arbeitsorganisation)

    Ziel dieses Übereinkommens ist die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Abkommen ist am 29. Oktober 2022 in Kraft getreten.

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    Nationaler Strategieplan gegen männliche Gewalt an Frauen

    Ziel des „Nationalen Strategieplans zur Bekämpfung der Gewalt von Männern gegen Frauen 2021-2023“ ist es, dem staatlichen Handeln unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte der Gewalt weitere Impulse zum Schutz der Frauen zu geben: Prävention, Opferschutz, Maßnahmen gegen und Bestrafung von gewaltausübenden Männern, Schulung und Aufklärung der Fachkräfte und der Bevölkerung, Schutz von Migrantinnen und Opfern von Mehrfachdiskriminierung, Eigenständigkeit in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft und Wohnen sowie die Schaffung von ausschließlich Frauen vorbehaltenen Orten.

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    Gesetzesdekret vom 14. August 2013, Nr. 93

    Dieses Dekret enthält dringende Bestimmungen über die Sicherheit und die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt.

    Hier geht es zum Gesetz

    Gesetz vom 19. Juli 2019, Nr. 69

    Änderungen des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung und anderer Bestimmungen zum Schutz der Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

    Hier geht es zum Gesetz

    Dekret vom 22. Januar 2025

    Regelung der Kriterien und Verfahren für die Anerkennung und Akkreditierung von Einrichtungen und Vereinigungen, die berechtigt sind, Rehabilitationsmaßnahmen für Täter von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu organisieren.

    zum Dekret

    GESETZ vom 19. Juli 2019, Nr. 69

    Am 7. März 2025 wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung des Straftatbestands Feminizid in das italienische Rechtssystem vorsieht. Als solcher wird künftig das Verbrechen eingestuft, bei dem jemand eine Frau aus Gründen der Diskriminierung, des Geschlechterhasses oder zur Verhinderung der Ausübung ihrer Rechte und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit tötet.

    Der neue Straftatbestand des Feminizids wird – aufgrund der dringlichen kriminologischen Relevanz des Phänomensund der besonderen Struktur des Delikts – mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

    Zu den weiteren im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen gehören:

    • die Einführung von Einschränkungen beim Zugang zu gesetzlichen Vergünstigungen für Häftlinge, die wegen Straftaten im Rahmen des „Codice Rosso“ (Dringlichkeitsverfahren bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt) verurteilt wurden,
    • die gesetzliche Vermutung, dass Hausarrest bei der Wahl von Haftmaßnahmen als angemessen gilt,
    • das Recht von Angehörigen der Opfer auf Information – auf deren Antrag – im Falle von Flucht, Haftentlassung, Aufhebung oder Änderung von Maßnahmen gegenüber dem Beschuldigten oder Verurteilten.

    zur Webseite

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