Der Dienst „Neutraler Treffpunkt“ schützt das Besuchsrecht der Kinder und überprüft ob die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Elternrolle von Seiten der Erwachsenen vorhanden sind. Der „Neutrale Treffpunkt“ dient der Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen den Kindern und den Eltern und ist für den Fall einer komplizierten Trennung oder Scheidung, der Anvertrauung an Pflegefamilien oder anderen Krisensituationen innerhalb der Familie gedacht. Der Zugang zum Dienst erfolgt ausschließlich über die Sozialsprengel des Betriebs für Sozialdienste Bozen.
Der Sozialsprengel ist eine Einrichtung, die Basissozialdienste sowohl in den eigenen Büros als auch zu Hause bei den Menschen anbietet. In Bozen gibt es fünf Sozialsprengel, die auch als „Sprengelsitze“ bezeichnet werden, in denen qualifizierte Fachkräfte arbeiten. Sie sind in den verschiedenen Stadtvierteln angesiedelt und gewährleisten ihre Leistungen für die gesamte Stadtbevölkerung.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bozen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – können sich an den Sozialsprengel ihres Wohnviertels wenden. Für Personen ohne Wohnsitz in Bozen ist hingegen das Amt für soziale Arbeits- und Wohninklusion zuständig, das spezifische Projekte entwickelt und koordiniert.
Die Sozialsprengel bieten ein breites Spektrum an Diensten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen: Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Familien und Minderjährige, wohnungslose Menschen sowie Personen mit Behinderungen.
Adressen und Telefonnummern der Sozialsprengel von Bozen
Haus Margaret ist eine Wohneinrichtung der Caritas Diözese Bozen-Brixen, die 18 Plätze in neun Doppelzimmern mit eigenem Bad für volljährige Frauen anbietet, die sich in einer schweren Wohnungs-, Wirtschafts- und sozialen Notlage befinden. Die Bewohnerinnen haben die Möglichkeit, den Speisesaal zu nutzen und erhalten somit Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie einen Wäschereiservice an 365 Tagen im Jahr.
Ziel des Dienstes ist die soziale Reintegration der Personen durch pädagogische Begleitung und unter Verwendung des Instruments des individuellen persönlichen Projekts (IPP).
Der Ansatz, der vom Psychologen Carl Rogers übernommen wurde, besteht darin, den Menschen und seine subjektiven Erfahrungen in den Mittelpunkt zu stellen, d.h. die Person unvoreingenommen aufzunehmen und sie in allen Lebensbereichen zu begleiten, indem sie bei der Entdeckung (oder Wiederentdeckung) ihrer Ressourcen und ihrer Autonomie unterstützt wird.
Im Rahmen des Projekts ist es von grundlegender Bedeutung, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und mit dem Sozialdienst und den spezialisierten Diensten vor Ort zusammenzuarbeiten.
Wie läuft die Überweisung ab?
Die Überweisung erfolgt ausschließlich über ein vorgegebenes Formular, das von der zuständigen Sozialarbeiterin ausgefüllt wird. Anschließend wird ein Kennenlerntreffen (sofern die rechtlichen und projektbezogenen Voraussetzungen gegeben sind) mit der Einrichtungsleiterin und der Sozialarbeiterin des Sozialdienstes vereinbart.
Das Team von „Geschützte Begegnungen – Besuchsbegleitung“ besteht aus einem Koordinator und Betreuungspersonal, vor allem aus Erziehern und Erzieherinnen, deren Anzahl je nach den Anfragen und der anschließenden Betreuung variiert. Zusätzlich steht eine Psychologin für Beratungszwecke zur Verfügung.
Was macht der Sozialdienst?
Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten und in der Regel infolge einer Maßnahme bzw. auf Anweisung der Justizbehörde, d.h. bei Vorliegen eines Beschlusses, der Dienst, der in der gesamten Provinz und in einigen Fällen auch regional tätig ist, bietet Minderjährigen die Möglichkeit, den Elternteil oder einen anderen Verwandten zu treffen, bei dem sie derzeit nicht leben. Dabei wird zwischen geschützten Besuchen, die in einem geschlossenen Raum, z.B. einer eigens hierfür gedachten Räumlichkeit, stattfinden, wo das Setting, d.h. das Umfeld stärker definiert und strukturiert ist, und begleiteten Besuchen, die im Freien und an öffentlichen Orten stattfinden können, unterschieden. Die Zeiten und die Dauer der Interventionen werden mit dem entsendenden Sozialdienst in Absprache mit den Familien vereinbart.
Es ist wichtig, dass sich Eltern und Kinder – sofern die nötigen Voraussetzungen bestehen – weiterhin sehen bzw. treffen können, wenn auch im Beisein einer Betreuungsperson; dies, um die Beziehung aufrechtzuerhalten und – in manchen Fällen – sogar zu stärken. Somit hilft der Dienst, bestimmte Themenbereiche zu bewältigen, welche ohne direkten Kontakt womöglich nicht angegangen und somit gelöst werden könnten, und bietet eine wertvolle Unterstützung, um mögliche Schwierigkeiten zwischen den einzelnen Personen zu überwinden.