Was macht das Jugendgericht?
Das Jugendgericht erlässt Urteile und Dekrete, auch im Dringlichkeitswege. Im Falle von Vernachlässigungen kann das Jugendgericht geeignete Verfügungen zum Schutz der Minderjährigen erlassen und auch die Entfernung derselben bzw. des Elternteils oder dessen Lebensgefährten aus der Familienwohnung anordnen, der den Minderjährigen oder die Minderjährige misshandelt oder sexuell missbraucht hat.
Im Fall häuslicher Gewalt kann die Unterbringung des/der Minderjährigen, zusammen mit der Mutter, in einer geschützten Einrichtung verfügt werden.
Das Jugendgericht handelt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Staatsanwalts am Jugendgericht, der Eltern oder der Verwandten des Minderjährigen.
In Fällen, in den sich für Minderjährige die Gefahr einer Notsituation abzeichnet, wird der oder die Minderjährige oft dem Sozialdienst anvertraut, mit dem Auftrag, die Situation begleitend zu unterstützen oder, in besonders problematischen Fällen, den Minderjährigen in einer Pflegefamilie oder einem Heim unterzubringen.
Kontakt:
Freiheitsstraße 23, Bozen
Tel: 0471 226479
Email: Tribmin.bolzano@giustizia.it

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