Was ist die Unterstützung der Autonomie?
Die Unterstützung der Autonomie ist eine Leistung, die den Frauen, die Opfer von Gewalt sind und sich in einer Armutssituation befinden, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und somit den Weg in die Selbständigkeit und Freiheit ermöglicht.
Die vorgenannte Leistung dient vordergründig dazu, die Wohnautonomie und die persönliche Eigenständigkeit sowie den Bildungs- und Ausbildungsweg minderjähriger Kinder zu unterstützen. Sie ist mit der finanziellen Sozialhilfe des Landes und des Staates vereinbar.
Wer kann den Antrag stellen?
Die Leistung kann von alleinstehenden Frauen oder Frauen mit minderjährigen Kindern beantragt werden, die von einer anerkannten Landesberatungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen betreut und begleitet werden.
Wie hoch ist der Betrag?
Es kann ein Monatsbeitrag von maximal 400 Euro für 12 Monate beantragt werden. Der Beitrag wird in einer einzigen Rate bezahlt.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag kann von den betroffenen Frauen entweder direkt oder über einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden, die ihn im Einklang mit dem entsprechenden Rundschreiben des NISF auf dem Portal www.inps.it eingibt.
Hier geht es zum Link: Rundschreiben
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Bescheinigung über das Bestehen einer regelmäßigen oder außerordentlichen dringenden wirtschaftlichen Notsituation, ausgestellt von einem Sozialdienst mit territorialem Bezug, und die Erklärung, die den von der Frau eingeschlagenen Weg der Emanzipation und Autonomie bescheinigt, vorgelegt vom gesetzlichen Vertreter einer Landesberatungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen.
Gesetzesquelle: Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 17. Dezember 2020

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