Kategorie: Justiz

  • Jugendgericht Bozen

    Das Jugendgericht erlässt Urteile und Dekrete, auch im Dringlichkeitswege. Im Falle von Vernachlässigungen kann das Jugendgericht geeignete Verfügungen zum Schutz der Minderjährigen erlassen und auch die Entfernung derselben bzw. des Elternteils oder dessen Lebensgefährten aus der Familienwohnung anordnen, der den Minderjährigen oder die Minderjährige misshandelt oder sexuell missbraucht hat.

    Im Fall häuslicher Gewalt kann die Unterbringung des/der Minderjährigen, zusammen mit der Mutter, in einer geschützten Einrichtung verfügt werden.

    Das Jugendgericht handelt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Staatsanwalts am Jugendgericht, der Eltern oder der Verwandten des Minderjährigen.

    In Fällen, in den sich für Minderjährige die Gefahr einer Notsituation abzeichnet, wird der oder die Minderjährige oft dem Sozialdienst anvertraut, mit dem Auftrag, die Situation begleitend zu unterstützen oder, in besonders problematischen Fällen, den Minderjährigen in einer Pflegefamilie oder einem Heim unterzubringen.

    Kontakte:

    Freiheitsstraße 23, 39100 Bozen

    Tel.: 0471 226479

    E-Mail: Tribmin.bolzano@giustizia.it

  • Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht

    Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht hat folgende Zuständigkeiten inne: strafrechtlich ist sie für Straftaten zuständig, die von Minderjährigen begangen werden. In diesen Fällen nimmt die Staatsanwaltschaft die Vorerhebungen vor, erhebt Anklagen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Archivierung vorliegen, tritt als Anklägerin auf, sorgt für die Strafvollstreckung. Zivilrechtlich ist sie befügt, beim Jugendgericht den Erlass von Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Risikosituationen bzw. den Einsatz der zuständigen Dienststellen zu beantragen. Sie kann außerdem die Einleitung des Verfahrens für die Freigabe von verwahrlosten Minderjährigen zur Adoption beantragen. Sie begutachtet sämtliche Maßnahmen des Jugendgerichtes.

    Tätigkeiten und Dienstleistungen

    Im zivilrechtlichen Bereich steht die Staatsanwaltschaft den verschiedenen Dienststellen und den BürgerInnen für Informationen und Erklärungen zur Verfügung. Sie erteilt der Gerichtspolizei und den zuständigen Dienststellen den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Erhebungen bezüglich gemeldeter Risikosituationen, und zwar mit dem Ziel, auf Grundlage der Erhebungsergebnisse die notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Sie arbeitet an der Vollstreckung der Beschlüsse des Jugendgerichtes mit, auch mittels Einsatz der ihr zugeteilten Gerichtspolizisten (z.B. Entfernung der Minderjährigen vom Familienwohnsitz).

    Frauenspezifische Projekte

    Die Staatsanwaltschaft arbeitet zum Schutz der Minderjährigen. Maßnahmen zum Schutz der Mütter werden nur dann getroffen, wenn sie zum Schutz des Kindes notwendig sind.

    Mitarbeiter/Innen

    Bei der Staatsanwaltschaft sind zwei Richterstellen (Leitender Staatsanwalt und Staatsanwalt) vorgesehen. Sie erledigen die Arbeit mithilfe der Kanzleiangestellten und von sechs Gerichtspolizisten und -polizistinnen.

    Zugang

    Jede Person kann der Staatsanwaltschaft melden, ob sich Minderjährige in möglichen Risikosituationen befinden. Jede Meldung wird kontrolliert und eventuell anhand entsprechender Erhebungen überprüft. Es ist möglich, einen Termin mit den Richtern und Richterinnen und mit der Gerichtspolizei zu vereinbaren. Die Dienststellen können Erläuterungen oder Informationen auch per E-Mail erhalten.

    Kontakte
    Freiheitsstraße 23, 39100 Bozen

    Tel.: 0471 226433

    E-Mail: procmin.bolzano@giustizia.it

  • Die Kinder – und Jugendanwaltschaft

    Die Kinder – und Jugendanwaltschaft

    Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet:

    • rechtliche Beratungen für Kinder und Jugendliche und vermittelt bei Konflikten zwischen jungen Menschen, ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten, öffentlichen Verwaltungen und Diensten. 
    • Außerdem organisiert sie Projekte und Vorträge zur Information und Sensibilisierung, macht auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam und wacht über deren Einhaltung. 
    • Wichtige Aufgabe ist auch die Vernetzung mit öffentlichen Verwaltungen, privaten Einrichtungen und Gerichtsbehörden, um als Sprachrohr für Minderjährige konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsordnung im Kinder- und Jugendbereich zu erarbeiten. 

    In der Ausübung ihres institutionellen Auftrages ist die Kinder- und Jugendanwältin vollkommen unabhängig, an keine Weisungen gebunden, niemandem hierarchisch unterstellt und überparteilich. Sie handelt auf entsprechenden Hinweis hin oder von Amts wegen. 

    Alle Leistungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind kostenlos.

    Kontakt:

    Tel. +39 0471 94 60 50

    info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org

  • Staatsanwaltschaft Bozen

    Staatsanwaltschaft Bozen

    Was macht diese?

    Ist in strafrechtlicher Hinsicht für sämtliche Straftatenzuständig die von Volljährigen in der Provinz Bozen begangen wurden. Sie nimmt Nachrichten über strafbare Handlungen entgegen (Anzeigen,Klagen, Eingaben), führt die notwendigen Ermittlungen durch, ist für die Strafverfolgung zuständig falls sie nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt, vertritt sie im Strafprozess die öffentliche Anklage, sie ist außerdem für die Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile zuständig. In Zivilrechtlicher Hinsicht gehört der Schutz der Schwächeren zu ihren Aufgaben: dieser Schutz äußert sich in der Teilnahme eines Staatsanwalts an allen Gerichtsverfahren (Ehetrennung, Ehescheidung, beschränkte bzw. volle Entmündigung, Sachwalterschaft, Konkurs) an denen schwächere Personen beteiligt sind. Der Staatsanwalt vertritt dabei ihre Interessen und Rechte.

    Wie sind die Dienstzeiten?

    StaatsanwältInnen sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Dienst. Sie müssen stets Tag und Nacht von den Ordnungskräften erreicht werden können, um in Notfällen oder in anderen dringenden Fällen jedweder Art ihre Aufgaben wahrzunehmen.

    Wer sind die StaatsanwältInnen?

    Die StaatsanwältInnen sind die Hauptansprechpartner der Ordnungskräfte, die ihnen die Nachrichten über strafbare Handlungen übermitteln und mit den Ermittlungstätigkeiten beauftragt werden, die auf jeden Fall unter der Leitung und der Kontrolle des Staatsanwalts bzw. Staatsanwältin erfolgen.

    Wer kann sich bei diesen melden?

    Jedwede Person kann der Staatsanwalt mögliche Strafbestende melden. Falls der Hinweis auf tatsächlich strafrechtliche verfolgbare Handlungen besteht, wird die Meldung überprüft und eventuell durch entsprechende Ermittlungstätigkeiten vertieft. Die Dienste können Termine mit den StaatsanwältInnen der Arbeitsgruppe „Schwächere Personen “vereinbaren oder- auch per E-mail bzw. Telefon um Erklärungen oder Auskünfte ansuchen.

    Kontakt:

    Gerichtsplatz 1, Bozen

    Tel: 0471 226111

    Webseite: www.pocura.bz.it

    Email: Procura.bz@giustizia.it

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.