Autor: UnBlock Media Apps

  • Staatsanwaltschaft Bozen

    Staatsanwaltschaft Bozen

    Was macht diese?

    Ist in strafrechtlicher Hinsicht für sämtliche Straftatenzuständig die von Volljährigen in der Provinz Bozen begangen wurden. Sie nimmt Nachrichten über strafbare Handlungen entgegen (Anzeigen,Klagen, Eingaben), führt die notwendigen Ermittlungen durch, ist für die Strafverfolgung zuständig falls sie nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt, vertritt sie im Strafprozess die öffentliche Anklage, sie ist außerdem für die Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile zuständig. In Zivilrechtlicher Hinsicht gehört der Schutz der Schwächeren zu ihren Aufgaben: dieser Schutz äußert sich in der Teilnahme eines Staatsanwalts an allen Gerichtsverfahren (Ehetrennung, Ehescheidung, beschränkte bzw. volle Entmündigung, Sachwalterschaft, Konkurs) an denen schwächere Personen beteiligt sind. Der Staatsanwalt vertritt dabei ihre Interessen und Rechte.

    Wie sind die Dienstzeiten?

    StaatsanwältInnen sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Dienst. Sie müssen stets Tag und Nacht von den Ordnungskräften erreicht werden können, um in Notfällen oder in anderen dringenden Fällen jedweder Art ihre Aufgaben wahrzunehmen.

    Wer sind die StaatsanwältInnen?

    Die StaatsanwältInnen sind die Hauptansprechpartner der Ordnungskräfte, die ihnen die Nachrichten über strafbare Handlungen übermitteln und mit den Ermittlungstätigkeiten beauftragt werden, die auf jeden Fall unter der Leitung und der Kontrolle des Staatsanwalts bzw. Staatsanwältin erfolgen.

    Wer kann sich bei diesen melden?

    Jedwede Person kann der Staatsanwalt mögliche Strafbestende melden. Falls der Hinweis auf tatsächlich strafrechtliche verfolgbare Handlungen besteht, wird die Meldung überprüft und eventuell durch entsprechende Ermittlungstätigkeiten vertieft. Die Dienste können Termine mit den StaatsanwältInnen der Arbeitsgruppe „Schwächere Personen “vereinbaren oder- auch per E-mail bzw. Telefon um Erklärungen oder Auskünfte ansuchen.

    Kontakt:

    Gerichtsplatz 1, Bozen

    Tel: 0471 226111

    Webseite: www.pocura.bz.it

    Email: Procura.bz@giustizia.it

  • Haus der geschützten Wohnungen

    Haus der geschützten Wohnungen

    Was macht das Haus der geschützten Wohnungen?

    Bietet Schutz, Raum und Perspektiven für Frauen und Kinder in Gewaltsituationen.

    Frauen und ihre Kinder bekommen kostenlos:

    • Ein vorübergehendes Zuhause
    • Begleitung in finanziellen, rechtlichen und sozialen Belangen
    • Professionelle Unterstützung bei der Aufarbeitung des Erlebten

    Erreichbar unter der grünen Nummer:

    800 89 28 28

    Kontakt

    Verein Haus der geschützten Wohnungen des KFS EO

    Postfach 103 – 39100 Bozen

    Tel: 0471 970350

    Email: info@hdgw.it

    Webseite: www.hdgw.it

  • Women Empowerment

    Women Empowerment

    WE_Women Empowerment wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Frauensektor der Stadt Bozen und lokalen Vereinen ins Leben gerufen, um gemeinsam Aktionen zur Stärkung der Frauen zu verwirklichen.

    Was macht WE?

    WE begegnet den Frauen, ihren Bedürfnissen, Wünschen und Erwartungen und stärkt ihre vielfältigen Kompetenzen, ohne Unterschied von Alter, Herkunft und Identität. Es befasst sich auf verschiedenen Ebenen mit Arbeit, Geschichtenerzählen, Kunst, Sport, Gewalt und Geschlechtsidentität. WE entspricht voll und ganz den Vorstellungen der städtischen Abteilung für Chancengleichheit, die sich dafür einsetzt, das Recht jeder Frau auf Bürgerschaft und Selbstbestimmung zu bekräftigen: das Recht, in Arbeit, Gesellschaft, Kultur und Politik dabei zu sein. Das Recht, frei über das eigene Leben zu entscheiden, Stereotypen und soziokulturelle Konditionierungen zu überwinden, die Frauen oft an traditionelle Rollen binden.

    Die Broschüre mit der Präsentation der verschiedenen Realitäten im WE ist unter diesem Link abrufbar:

    We – Women Empowerment – Die Vereine / News / Aktuelles / Stadt Bozen – Stadt Bozen

  • Ticketbefreiung für Opfer von Gewalt

    Ticketbefreiung für Opfer von Gewalt

    Frauen, welche Opfer von Gewalt geworden sind, erhalten eine Ticketbefreiung für Gesundheitsleistungen. 

    Für Frauen und Kinder, welche Opfer von Gewalt geworden sind, wird ab Februar 2024 eine eigene Ticketbefreiung eingeführt. Dadurch entfällt das Bezahlen der Tickets von fachärztlichen, diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und weiterführenden Leistungen, die mit der Betreuung von Opfern von häuslicher Gewalt zusammenhängen. Die Patientinnen erhalten in der Notaufnahme vom Arzt oder der Ärztin einen Befreiungscode zugeteilt, der bis zu einem Jahr gültig ist und auf der Grundlage der klinischen und psychologischen Situation der Opfer erneuert werden kann.

  • Gewalt an Menschen mit Behinderungen

    Gewalt an Menschen mit Behinderungen

    Frauen mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Laut aktuellen Studien aus dem deutschsprachigen Raum ist jede zweite bis vierte Frau mit Behinderung von Gewalt betroffen. 

    In Südtirol gibt es keine Studien zum Thema Gewalt an Frauen mit Behinderung. 

    Wer sind die Täter*innen?

    Täter*innen kommen häufig aus dem sozialen Nahraum der Frauen. Dies sind Familienangehörige oder Bekannte, Nachbar*innen und Unterstützungspersonen. 

    Sehr häufig erfahren Frauen mit Behinderung auch Gewalt von anderen Menschen mit Behinderung (Peergewalt). 

    Welches sind Risikofaktoren?

    • Abhängigkeit: Frauen mit Behinderungen sind oft auf Unterstützung von Betreuungspersonen und Familie angewiesen. Diese Abhängigkeit von anderen Menschen führt zu einem Machtungleichgewicht, welches die Täter*innen ausnutzen. 
    • Isolation: Frauen mit Behinderungen, welche in Wohneinrichtungen wohnen, haben kaum Zugang und Informationen zu Anlaufstellen. Menschen mit Behinderung haben oft weniger Sozialkontakte als Menschen ohne Behinderung. 
    • Diskriminierung und mangelndes Selbstwertgefühl: Schwierigkeiten in der Kommunikation und fehlendes Bewusstsein über die eigenen Rechte und Grenzen begünstigen dauerhafte Gewalt und Missbrauchserfahrungen und die Ohnmacht, diese zu durchbrechen. 
    • Fehlende sexuelle Bildung: Frauen mit Behinderungen wird oft das Recht auf Sexualität oder Informationen über Sexualität aberkannt. Fehlendes Wissen über den eigenen Körper, über Grenzen und über die eigene Sexualität begünstigen sexuellen Missbrauch. 

    Inklusiver Gewaltschutz! Jetzt!

    Das Thema Gewalt und Gewaltschutz muss immer inklusiv gedacht werden, weil unterschiedliche Menschen in einer Gesellschaft in unterschiedlicher Weise von Gewalt betroffen sind. Ein inklusiver Gewaltschutz gewährleistet allen Menschen den gleichen Zugang zum Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt. 

    Wichtigste Elemente des inklusiven Gewaltschutzes

    • Architektonische Barrierefreiheit von Anlaufstellen 
    • Barrierefreie Informationen über Anlaufstellen und Notfallnummern
    • Barrierefreie Beratungssettings (Leichte Sprache, Gebärdensprache, schriftliche Kommunikation.)
    • Sichtbarkeit von Gewalt an Frauen mit Behinderungen im Diskurs über Gewalt an Frauen. 
    • Verpflichtende Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen von Menschen mit Behinderung
    • Statistische Erfassung von Übergriffen und Gewalt in Einrichtungen und Diensten
    • Prävention durch Kurse für Frauen mit Behinderungen zum Thema Frau sein, Sexualität, meine Rechte, Selbstverteidigung. 
    • Die Gewalt an Frauen mit Behinderung in der Interdisziplinären Sensibilisierung, Weiterbildung und Netzwerk von Fachkräften aus dem Bereich Polizei, Justiz, Medizin und Fachleute aus dem Sozialbereich mitdenken .  
    • Psychotherapeutische Angebote für Frauen mit Behinderung 

    Anlaufstelle:

    Beratungsstelle LISEA – Beratung für Liebe und Sexualität – Lebenshilfe: zur Webseite

    Nützliche Dokumente und Links in leichter Sprache:

    • Projekt Erika in der Ersten Hilfe beim Südtiroler Sanitätsbetrieb: zum Flyer
    • Alles klar? Ein Heft für junge Frauen: zum Heft

  • Netzwerkkontakte

    Netzwerkkontakte

    Gemeinde Bozen:

    Amt für Familie, Frau, Jugend und Sozialförderung

    Tel: 0471 997231

    Mail: 4.2.0@gemeinde.bozen.it

  • Präsentation des städtischen Netzwerkes gegen Gewalt an Frauen

    Präsentation des städtischen Netzwerkes gegen Gewalt an Frauen

    Das Netzwerk gegen geschlechtsspezifische Gewalt der Stadt Bozen ist 2008 entstanden dank einer Finanzierung der Abteilung für Chancengleichheit.

    Was ist das Ziel?

    Das Ziel ist es, die öffentlichen und privaten AkteureInnen, die sich mit Prävention und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen befassen, zu vernetzen.

    Wer ist Teilnehmer?

    Das Netzwerk besteht aus ca. dreißig Fachkräfte der Sozial- und Sanitätsdienste, der Sicherheitskräfte, der Magistratur und des Dienstleistungssektor.

  • Die Einwilligung

    Die Einwilligung

    Was ist die Einwilligung?

    Einverständnis bedeutet eine freie und gegenseitige Zustimmung, die in jeder intimen Beziehung vorhanden sein muss. Es heißt, dass beide Personen freiwillig und ohne Druck entscheiden, an einer Beziehung oder einem sexuellen Kontakt teilzunehmen.

    Auch wenn viele Jugendliche angeben, dass Einverständnis grundlegend ist, zeigen sich in der Praxis oft Schwierigkeiten: Manche berichten zum Beispiel, dass es ihnen unangenehm ist, „Nein“ zu sagen, oder dass sie Angst haben, die Partnerin oder den Partner zu enttäuschen.

    Wichtige Punkte dabei sind:

    • Einverständnis muss klar, ausdrücklich und fortlaufend sein: ein einmaliges „Ja“ reicht nicht aus;
    • jede Person hat jederzeit das Recht, ihre Meinung zu ändern;
    • Schweigen oder das Ausbleiben eines „Nein“ bedeutet nicht automatisch Zustimmung;
    • Kleidung oder Verhalten rechtfertigen niemals fehlenden Respekt oder Gewalt.

    Eine Kultur des Einverständnisses zu fördern bedeutet, auf sich selbst und auf die andere Person zu hören, persönliche Grenzen zu respektieren und Beziehungen auf Vertrauen, Kommunikation und gegenseitigem Respekt aufzubauen.

    Umfragen

    Fast die Hälfte der männlichen Befragten ist der Meinung, dass ein Mädchen, das wirklich keinen Geschlechtsverkehr haben will, einen Weg finden kann, sich dem zu entziehen, und dass Mädchen durch ihre Kleidung oder ihr Verhalten dazu beitragen können, sexuelle Gewalt zu verursachen.

    Schließlich stimmen 21 % sowohl der Jungen als auch der Mädchen der Tatsache sehr oder ziemlich zu, dass ein Mädchen auf jeden Fall in der Lage ist, dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen oder nicht.

  • Digitale Gewalt

    Digitale Gewalt

    Wir leben in einer Welt, in der die Grenzen zwischen Online- und Offline-Leben immer mehr verschwimmen und Online-Erfahrungen reale Auswirkungen auf das Leben der Kinder haben, mit erheblichen physischen und emotionalen Folgen.

    Digitale Umgebungen dürfen daher nicht bloß als Unterhaltungs- oder Kommunikationsmittel betrachtet werden, sondern als reale Mittel zur Kodifizierung und zum Aufbau sozialer Beziehungen.

    Was ist die digitale Gewalt?

    Geschlechtsspezifische Online-Gewalt wird definiert als „jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, die online ausgeübt oder teilweise oder vollständig über ein digitales Medium begangen, unterstützt oder begünstigt wird und sich gegen eine Frau als solche richtet oder Frauen in unverhältnismäßig hohem Maße betrifft“.

    Wie kann sie erfolgen?

    • Sexuelle Drohungen: Eine Person wird gezwungen oder unter Druck gesetzt, sexuelle Handlungen online vorzunehmen oder sexuelles Material online zu teilen. 
    • Sexuelle Belästigung: jede unaufgeforderte Sexualisierung einer Person durch unerwünschte Kommentare, Aufforderungen oder Inhalte im Internet.
    • Cyberstalking: umfasst verschiedene Aktivitäten, darunter die Verwendung von Apps zur Geolokalisierung der Person oder von Technologien zur Kontrolle, Verfolgung und Belästigung der Person.
    • Digitaler Beziehungsmissbrauch: beinhaltet den Einsatz von Technologie zur Kontrolle und zum Missbrauch eines Partners durch digitale Tools.
    • Hate Speech: diskriminierende Äußerungen aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Alter, sexueller Orientierung usw. 
    • Sextortion: Form der Online-Erpressung unter Verwendung von Fotos und/oder Videos, die vom Opfer freigegeben wurden.
    • Victim Blaming: Beschuldigung des Opfers geschlechtsspezifischer Gewalt (z. B. Vergewaltigung), das Geschehen in irgendeiner Weise provoziert oder dazu beigetragen zu haben.

    Um mehr darüber zu erfahren

  • Gender Stereotype

    Gender Stereotype

    In zwischenmenschlichen und partnerschaftlichen Beziehungen treten oft unterschiedliche Erwartungen je nach Geschlecht auf. Bestimmte Verhaltensweisen werden traditionell eher Frauen zugeschrieben, zum Beispiel:

    • die Neigung zum Weinen;
    • die Fähigkeit, Gefühle auszudrücken;
    • die Sorge um das Wohlergehen der Partnerschaft;
    • die Bereitschaft, sich für das Wohl der Beziehung aufzuopfern.

    Anderenfalls werden bestimmte Haltungen häufiger Männern zugeschrieben, wie etwa:

    • die Kontrolle über die Partnerin oder den Partner;
    • die Schwierigkeit, Verletzlichkeit oder Emotionen zu zeigen;
    • die Überzeugung, immer stark und unabhängig sein zu müssen;
    • die Rolle als hauptsächliche finanzielle Stütze der Partnerschaft.

    Diese starren Muster, sogenannte Geschlechterstereotype, spiegeln jedoch nicht die Realität wider: Jeder Mensch kann Gefühle zeigen, für andere sorgen, unabhängig sein oder Unterstützung brauchen. Stereotype können schädlich werden, da sie die individuelle Freiheit einschränken und Ungleichheiten oder kontrollierende Verhaltensweisen in Beziehungen fördern.

    Beziehungen, die auf Respekt und gegenseitigem Zuhören beruhen, helfen, solche Stereotype zu überwinden und den einzigartigen Wert jeder Person unabhängig vom Geschlecht anzuerkennen.

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