Was macht diese?
Ist in strafrechtlicher Hinsicht für sämtliche Straftatenzuständig die von Volljährigen in der Provinz Bozen begangen wurden. Sie nimmt Nachrichten über strafbare Handlungen entgegen (Anzeigen,Klagen, Eingaben), führt die notwendigen Ermittlungen durch, ist für die Strafverfolgung zuständig falls sie nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt, vertritt sie im Strafprozess die öffentliche Anklage, sie ist außerdem für die Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile zuständig. In Zivilrechtlicher Hinsicht gehört der Schutz der Schwächeren zu ihren Aufgaben: dieser Schutz äußert sich in der Teilnahme eines Staatsanwalts an allen Gerichtsverfahren (Ehetrennung, Ehescheidung, beschränkte bzw. volle Entmündigung, Sachwalterschaft, Konkurs) an denen schwächere Personen beteiligt sind. Der Staatsanwalt vertritt dabei ihre Interessen und Rechte.
Wie sind die Dienstzeiten?
StaatsanwältInnen sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Dienst. Sie müssen stets Tag und Nacht von den Ordnungskräften erreicht werden können, um in Notfällen oder in anderen dringenden Fällen jedweder Art ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Wer sind die StaatsanwältInnen?
Die StaatsanwältInnen sind die Hauptansprechpartner der Ordnungskräfte, die ihnen die Nachrichten über strafbare Handlungen übermitteln und mit den Ermittlungstätigkeiten beauftragt werden, die auf jeden Fall unter der Leitung und der Kontrolle des Staatsanwalts bzw. Staatsanwältin erfolgen.
Wer kann sich bei diesen melden?
Jedwede Person kann der Staatsanwalt mögliche Strafbestende melden. Falls der Hinweis auf tatsächlich strafrechtliche verfolgbare Handlungen besteht, wird die Meldung überprüft und eventuell durch entsprechende Ermittlungstätigkeiten vertieft. Die Dienste können Termine mit den StaatsanwältInnen der Arbeitsgruppe „Schwächere Personen “vereinbaren oder- auch per E-mail bzw. Telefon um Erklärungen oder Auskünfte ansuchen.
Kontakt:
Gerichtsplatz 1, Bozen
Tel: 0471 226111
Webseite: www.pocura.bz.it
Email: Procura.bz@giustizia.it










