Für den Zugang zu Maßnahmen zur Unterstützung der Elternschaft und des Einkommens
Frauen, die an den Schutzprogrammen der Kontaktstellen gegen Gewalt teilnehmen, können eine ISEE-Erklärung beantragen, bei der das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt wird, wenn dieser von der elterlichen Sorge für die Kinder ausgeschlossen ist oder seine Wegweisung vom Familienwohnsitz verfügt wurde, oder wenn die zuständigen Behörden (Justizbehörde, Sozialdienste) festgestellt haben, dass der Elternteil keine affektiven und wirtschaftlichen Beziehungen zur Familie hat.
Wie wird sie beantragt?
Die ISEE-Erklärung kann über folgende Links beantragt werden:
oder
Die Frau kann das Einheitliche Kindergeld (Kindergeld) für jedes zu Lasten lebende Kind bis zum 21. Lebensjahr (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen) beantragen. Für Kinder mit Behinderung steht die Leistung unabhängig vom Alter zu.
Welcher Beitrag steht mir zu?
Der Betrag des Kindergeldes variiert je nach der wirtschaftlichen Lage des Haushalts, ausgehend von der ISEE-Erklärung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist. Ein Mindestbetrag wird auch bei Fehlen der ISEE-Erklärung garantiert.
Einen Simulator für die indikative Berechnung des Betrags finden Sie unter www.inps.it.

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